Schlüsselübergabe beim Arbeitgeber

Hallo ich habe eine dringende Frage. Zuerst eine Vorgeschichte: Mein Arbeitgeber hat mir am 04.02.15 fristlos gekündigt. Die Kündigung ist nicht rechtens, ich bin zum Gericht gegangen und habe Klage eingereicht weil 1. Kündigung nicht rechtens ist da ich eine Kündigungsfrist habe 2. ich keine richtigen Lohnabrechnungen erhalten habe und ich seit Monaten hinter her bin die Richtigen zu bekommen 3. ich mein Januar Lohn bis heute nicht immernoch nicht erhalten habe. Da mein Chef ( was mir klar war ) nicht zur Anhöring erschien, habe ich nun auch gewonnen. Somit ist die Kündigung erst zum 20.02.15 rechtens.

So jetzt meine eigentlich Frage. Ich erreiche meinen Chef nie. Ich habe ihn gefragt ob er mir ein Termin geben könnte für Schlüsselübergabe. Es kam nix. Ich bin letzte Woche zum Büro. Natürlich war er nicht da ( ich muss dazu sagen er ist nie da, wenn dann abends bis nachts, als ich dort arbeitete habe ich ihn schon seit einem Monat nicht mehr gesehen). Ich habe ihm vorgestern per Email nochmal geschrieben das ich da war ihn nicht antreffe konnte, dass ich ihn ständig anrufe auf Handy und im Büro aber er nicht zu erreichen ist, dass er mir bitte ein Termin geben soll zur Übergabe. Ich möchte mir dies ja Quittieren lassen. Nun habe ich Ihm per SMS geschrieben wo meine Löhne bleiben, ich brauche Sie ich bin Alleinerziehend und habe Rechnungen zu zahlen. Und das ich vom Gericht ein Vollstreckungstittel erhalten habe. Das wenn er mir nicht bald meine Löhne zahlt das ich vollstrecken lasse wir haben jetzt März und ich bin immernoch hinter dem Januarlohn her. Nun kam eine Antwort das ich doch Vollstrecken soll, er legt eh wiederspruch ein. Und das er die Zylinder ausgetauscht hat und ich die Rechnung zahlen darf.

Was kann ich tun? Ich habe die Schlüssel doch hier und wollte sie auch abgeben mir ist bewusst das es meine Pflicht ist, aber wenn er sich so streubt? Ich finde es dreißt mir meine Löhne nicht zu zahlen und mir noch obendrauf ein rein zu würgen in dem ich die Rechnung zahlen soll dafür.

Könnt ihr mir ein Tat geben oder wisst ihr ob das rechtens ist? Danke schön mal im Vorraus.

Arbeitgeber, berufsrecht, schlüsselübergabe
Bis wann muss Die Hausverwaltung Wohnung und Schlüssel übergeben wenn Mietverhätnis 1.2. ist

Hallo, Meine Bekannte hat eine Wohnung zum 1.1. beziehen wollen,Mietvertrag wurde am 9.12. unterschrieben. Aufgrund Weihnachten und Ihrer 2 kleinen Kinder welche ständig kränkelten hat sie das Mietverhältnis Ihrer alten Wohnung um 1 Monat verlängert. auch mit dem neuen Vermieter alles geregelt und Einzugstermin auf 1.2.15 verschoben.Nun hat sie sich heute ( mit Terminabsprache der Hausverwaltung)den Mietvertrag abholen dürfen,auf die Frage wie es mit der Schlüsselübergabe sei bekam Sie zur Antwort: Wir haben in den Nächsten Tagen keine freien Termine ...frühestens am 3.2.Ist das Rechtens?`Miete wird von der Arge für die neue Wohnung ab 1.2. gezahlt, da der Mietvertrag direkt von der Hausverwaltung an die Arge gefaxt wurde.Die alte Wohnung muss Sie am 1.2. übergeben...Wie sieht die rechtliche Lage in solch einem Fall aus? Hat man nicht das Recht bis zum letzten des Monats auf die Schlüssel? schließlich nehmen Sie doch auch die gesamte Monatsmiete ? Für eine Wohnung die man Nicht bewohnen kann? hätte meine Bekannte eventuell in der Verpflichtung gestanden, einen Termin für die Schlüsselübergabe zu nennen, oder hätte die Hausverwaltung einen Termin nennen müssen ? Da meine bekannte ja heut erst dort war...Mietvertrag war doch aber schon lange unterschrieben...Für hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen .

Mietrecht, schlüsselübergabe
Uhrzeit der Wohnungsübergabe nach Kündigung

Hallo,

da ich ins Ausland gezogen bin, habe ich meine Wohnung zum 31.3. gekündigt. Am Wochenende werde ich noch mal zurück fahren um meine letzten Sachen zu holen und eben auch die Übergabe mit dem Makler durchzuführen. Prinzipiell alles nicht problematisch, wenn da nicht mein Untermieter wäre, der kurzfristig (habe es erst vergangenen Freitag erfahren) erst am 31.3. um 16 Uhr auszieht. Geplant war schon seit über einem Monat der 29.3. Ich hätte also am Vormittag des 31.3. die Wohnung an den Makler übergeben. Da mein Flug zurück bereits um 13 Uhr geht, musste ich nun also einen Vertreter organisieren. Ich habe den Makler sofort darüber informiert und ihm gesagt, dass die Übergabe erst am 31.3. stattfinden kann. Und ihm auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr vor Ort sein werde und somit einen Vertreter finden muss.

Seine Reaktion darauf war, dass die Übergabe dann aber ausschließlich um 15.30 Uhr stattfinden kann. Da alle in Frage kommenden Vertreter berufstätig sind, habe ich ihm mitgeteilt, dass es wohl frühestens um 17 Uhr geht.

Ich habe nun jmd. gefunden, der um 16.15 Uhr vor Ort sein kann. Er verlangt weiterhin 15.30 Uhr oder Dienstag (1.4.) vormittags. Da kann aber meine Vertretung nicht.

Meine Frage nun: Muss nicht der Makler im Stande sein in dem von mir vorgeschlagenen Zeitraum von 16.15 Uhr bis 19 Uhr einen Termin zu finden? Es ist immerhin ja sein Hauptberuf und liegt bei weitem nicht außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Was mache ich, wenn er sich der Übergabe am 31.3. verweigert? Kann ich mit Zeugen und Fotos quasi ein eigenes Protokoll anfertigen und die Schlüssel in den Briefkasten beim eigentlichen Vermieter werfen?

Mietrecht, Makler, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe

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