Hallo, Meine Bekannte hat eine Wohnung zum 1.1. beziehen wollen,Mietvertrag wurde am 9.12. unterschrieben. Aufgrund Weihnachten und Ihrer 2 kleinen Kinder welche ständig kränkelten hat sie das Mietverhältnis Ihrer alten Wohnung um 1 Monat verlängert. auch mit dem neuen Vermieter alles geregelt und Einzugstermin auf 1.2.15 verschoben.Nun hat sie sich heute ( mit Terminabsprache der Hausverwaltung)den Mietvertrag abholen dürfen,auf die Frage wie es mit der Schlüsselübergabe sei bekam Sie zur Antwort: Wir haben in den Nächsten Tagen keine freien Termine ...frühestens am 3.2.Ist das Rechtens?`Miete wird von der Arge für die neue Wohnung ab 1.2. gezahlt, da der Mietvertrag direkt von der Hausverwaltung an die Arge gefaxt wurde.Die alte Wohnung muss Sie am 1.2. übergeben...Wie sieht die rechtliche Lage in solch einem Fall aus? Hat man nicht das Recht bis zum letzten des Monats auf die Schlüssel? schließlich nehmen Sie doch auch die gesamte Monatsmiete ? Für eine Wohnung die man Nicht bewohnen kann? hätte meine Bekannte eventuell in der Verpflichtung gestanden, einen Termin für die Schlüsselübergabe zu nennen, oder hätte die Hausverwaltung einen Termin nennen müssen ? Da meine bekannte ja heut erst dort war...Mietvertrag war doch aber schon lange unterschrieben...Für hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen .