Vermieter hat heimlich noch Schlüssel

Hallo, folgender Sachverhalt ist vorangegangen. Der Vermieter (Eheleute) wohnt unter uns. Als wir einzogen, wurde uns eine gewisse Anzahl Haus- und Wohnungstür Schlüssel übergeben. Weitere Schlüssel gäbe es nicht, hat er gesagt. Zufällig erhalten wir das Schlüsselübergabeprotokoll des VORmieters. Siehe da, der Vermieter hat gelogen und Schlüssel einbehalten. Zwischenzeitlich haben wir ein schriftliches Protokoll mit der Anzahl uns übergebener Schlüssel verfasst und unsere Vermieter gebeten, der Ordnung halber das schriftliche Schlüsselprotokoll zu unterschreiben. Beide Vermieter haben sich das Protokoll aufmerksam angeschaut und wiederholt, dass dies alle Schlüssel wären, die verfügbar sind. Folge: Nun haben wir schriftlich, dass die Vermieter lügen und heimlich noch Schlüssel haben (wohlgemerkt eben auch noch einen Wohnungstürschlüssel). Das es sich um Vorsatz handelt, dürfte klar sein. Mein Frage nun: Nach diesem Sachverhalt können wir kaum eine Frist zur Herausgabe der einbehaltenen Schlüssel setzten. Denn unter diesen Umständen darf man wohl erwarten, dass der Vermieter erst mal schnell wieder Schlüssel nachmacht und DANN einfach die uns zustehenden Schlüssel überreicht. Wie dürfen wir nun vorgehen, um sicher zu sein, dass zukünftig nur wir Wohnungsschlüssel haben? Ich bin schon jetzt seeeeehr dankbar für verbindliche Antworten.

Mietrecht, Vermieter, Kosten, schlüsselübergabe

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