Schuh defekt, umtausch?

Hallo zusammen,

ich habe mir vor knapp mehr als 2 Monaten bei Zalando Lacoste Schuhe bestellt. Die waren zu dem Zeitpunkt gerade im Angebot und gab es für 60 €.

Nun löst sich nach normalem tragen am Rechten Schuh eine Naht.

Habe diesbezüglich auch schon mit Zalando Kontakt aufgenommen und eine freundliche Antwort erhalten. In der E-Mail stand folgendes: "Daher freue ich mich Ihnen mitzuteilen, dass ich eine Gutschrift in Höhe von 29,00 EUR veranlasst habe.

Alternativ stimmen wir auch der Rückgabe des Artikels zu. Wenn Sie wünschen, den Artikel zurückzugeben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen kostenfrei an uns zurückschicken. Nutzen Sie dazu bitte die Rücksendeunterlagen im Anhang, unter Angabe des Rücksendegrundes 10. Sobald wir Ihre Rücksendung bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail sowie die Erstattung des Restbetrags in Höhe von 29,45 EUR.

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Rückgabe des Artikels aufgrund dieses Mangels ausgeschlossen ist. Sollten Sie den Artikel reparieren lassen und an dieser Reparatur tritt ein erneuter Mangel auf, bitte ich Sie, sich für weitere Ansprüche direkt an denjenigen zu wenden, der die Reparatur vorgenommen hat."

Ist das so rechtens? Ich könnte natürlich zum Schuhmacher gehen und mir mit Hilfe der Gutschrift die Schuhe reparieren lassen, allerdings müsste es doch auch möglich sein, die Schuhe umtauschen zu lassen, oder nicht? Habe ich hier ein Anspruch auf Umtausch?

Die Schuhe zurückschicken, den kompletten Kaufbetrag erstattet bekommen und neu bestellen möchte ich nicht, da die Schuhe mittlerweile gut 20 € mehr kosten.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Schuhe, Reklamation, Umtausch
Hilfeeee! Ich habe Brief von EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH bekommen mit der Forderung 336,04 Euro wegen DB Bahn Card 50 bekommen.?

Hallo, die Sache ist es so: Ich habe am 5.10.2014 am Schalter München Hbf Bahncadr 50 beantragt, bezahlt und nach 3 Monate die Karte endlich erhalten( denn die Mitarbeiter mein Adresszusatz nicht richtig geschrieben hat, wurde die Karte zurückgegangen, dann musste ich per E-Mail mit DB handeln)

Also, am 1.6.2015 bin ich aus München umgezogen und habe total vergessen, BahnCard zu kündigen. Natürlich hat DB meine aktuelle Adresse nicht. Die Karte wurde automatisch seit 6.10.2015 verlängert. Anscheinend hat mir DB Vertrieb die Karte , vlt. auch Rechnung und evtl. Mahnungen zu meiner alten Adresse geschickt, was ich tatsächlich nicht bekommen habe.

Und ich habe am 8.01.2016 die Forderung in Höhe von 335,51 Euro von Inkasso bekommen. Ich habe dann gleich Widerspruch/ Reklamation per E-Mail geschrieben, denn ich habe ja die Karte nicht bekommen. Heute habe ich Antwort bekommen:

,,... vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben mit unserer Auftraggeberin Rücksprache gehalten. Auf Ihrem Antrag vom 06.10.2014 haben Sie leider weder Telefonnummer noch E-Mail Adresse bekanntgegeben, so dass diese Daten unserer Auftraggeberin nicht vorlagen. Die Rechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung wurden auf dem Postwege versandt. Briefrückläufer sind nicht bekannt, so dass von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgegangen werden kann. Im Weiteren dürfen wir darauf hinweisen, dass es Ihrer Verpflichtung obliegt, etwaige Datenänderungen dem BahnCard Servcice umgehend bekannt zu geben. Unsere Auftraggeberin unternimmt dahingehend keine Nachforschungen, sondern muss sich auf die Angabe des Kunden hinsichtlich der Richtigkeit der Daten verlassen. In den Konditionen der Deutschen Bahn ist ausdrücklich bei Erwerb der BahnCard erkennbar, dass diese nach Gültigkeitsdauer in ein Abo fortgeführt wird, wenn nicht 6 Wochen vor Gültigkeitsende gekündigt wird.

Eine Kündigung Ihrer BahnCard lag bei der DB Vertrieb GmbH nicht vor, so dass Ihnen eine neue BahnCard zu- und in Rechnung gestellt wurde. Diese ist vom 06.10.2015 bis 05.10.2016 gültig. Ihnen wurde aktuell eine ErsatzBahnCard zugestellt. Wir dürfen Sie daher auffordern, den offenen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 336,04 bis zum 01.02.2016 an uns auszugleichen...''

Ich weiß jetzt nicht mehr was ich tun soll. Ich will den Betrag nicht bezahlen, weil ich die Karte nicht bekommen habe! Leute, helft mir!!!! Ich würde mich über jede Antwort freuen!!!

Viele Grüße!

Deutsche Bahn, Inkasso, Mahnung, Reklamation
Wie argumentieren bei Reklamation? Holzlack auf Armlehne schmilzt!?

Hallo an alle :)

Meine Mutter hat sich zwei Stühle gekauft. Einer mit, der andere ohne Armlehnen. Geliefert wurden die Stühe am 9.9.2015. An Weihnachten, also 3,5 Monate später löste sich schon die Farbe an der Armlehne ab. Es sieht richtig geschmolzen aus. Wir haben reklamiert, der Kundendienst Mitarbeiter kam, sah sich den Stuhl an und meinte das dass wohl nicht richtig sein könnte. Soweit so gut.

Kurz darauf kam ein Brief von dem Möbelladen. Darin wurde mitgeteilt, das man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzt, und dann Bescheid gibt, wie in der Sache weiter verfahren werden soll.

Nun kam die Antwort: Der Hersteller weigert sich den Stuhl zurückzunehmen oder zu "reparieren", also könne das Möbelhaus auch nichts tun. Es handle sich um einen Anwendungsfehler (HÄ?) oder um Ausdünstungen, die ältere Menschen ja schon mal hätten wegen diverser Tabletten, die sie einnehmen müssten. (Nochmal HÄ?)

Bei einem längeren Gespräch, wurde dann klarer was die Mitarbeiterin des Möbelhauses meinte: Alte Menschen reiben ja schon mal unbewusst mit den Händen ständig auf irgendwas herum, und Ihre Mutter reibt bestimmt ständig auf der Armlehne rum, beim Fernsehen oder so. Bei Ledersofas sind ja auch die Armlehnen und der Kopfbereich dunkler, weil die alten Leute Ausdünstungen haben, oder Creme an den Händen.

Ich habe dann erklärt, das meine Mutter den Stuhl nur nutzt, um zu Frühstücken und dabei einmal aufsteht, um sich eine zweite Tasse Kaffee zu nehmen. Also wird der Stuhl genau 4 mal angelangt, beim hinsetzen = Stuhl beiziehen / beim aufstehen = Stuhl zurückschieben. Noch mal hinsetzten = Stuhl beiziehen / nach dem Frühstück aufstehen = Stuhl zurückschieben. Handcreme benutz meine Mutter nicht, und besondere Medikamente bekommt sie auch nicht. Die freundliche Mitarbeiterin erklärte mir dann, das es ihr selbst peinlich wäre mit solchen Argumenten auf eine Reklamation zu reagieren, aber die Geschäftsführung hätte das nun mal beschlossen. Einziger Kompromiss wäre: Der Möbelladen holt den beschädigten Stuhl ab, lässt ihn in einer Werkstatt "reparieren" und bringt den Stuhl wieder. Allerdings müsste meine Mutter die Reparatur selbst zahlen. Ich bat darum , das ein Kostenvoranschlag eingeholt wird, damit wir überlegen können, ob wir den Stuhl wieder herrichten lassen.

Meine Frage: Der Stuhl ist nun 4 Monate alt und sieht echt bescheiden aus. Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, oder auf Nachbesserung zu deren Kosten zu bestehen? Der andere Stuhl wird eigentlich nie benutzt, hat ja auch keine Armlehnen die beschädigt sein können, aber wenn wir den Stuhl mit Armlehne zurückgeben könnten, wollen wir nicht wieder vom gleichen Hersteller Stühle haben. Benutzt wurde angeblich ein Wasserlack. Ich habe auch die Bilder, die der Kundendienst gemacht hat hochgeladen. Hoffentlich hat jemand von Euch schlagende Argumente, denen sich der Geschäftsführer nicht entziehen kann. :) liebeGrüße von curiosia

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Minderung, Reklamation, Umtausch, Besserung

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