Reklamation im Onlineshop bei Fressnapf. Wie würdet ihr handeln?

Hallo, es geht um eine Reklamation im Online Shop von Fressnapf. Ich hatte im Dezember ein Aquarium mit Unterschrank und Zubehör dort bestellt. Ich merkte schnell, dass es leicht undicht ist und immer wieder ein paar Tropfen auf den empfindlichen Holz-Unterschrank fallen. Ich habe es sofort im Dezember noch reklamiert und bis ich ein neues Aquarium bekommen habe, war der 13.03.15.

Mir ist schnell aufgefallen, dass das neue Aquarium (Ersatzlieferung) wieder einen Mangel hat. Ich öffnete den Karton und die Abdeckungen passen nicht richtig auf das Aquarium, sodass der Deckel nicht schließen kann (der aufgeklebte Rahmen war falsch/deformiert). Somit habe ich das Aquarium auch reklamiert. Ein Servicemitarbeiter von Fressnapf hat mir gesagt, ich soll nur das defekte Teil zurück senden. Das tat ich, worauf ein paar Wochen später eine Nachricht kam, dass sie das Aquarium abgeholt haben aber der Hersteller alles zusammen braucht (Unterschrank, Zubehör, Aquarium).

Dies wurde anschließend auch noch abgeholt.

Nun warte ich insgesamt schon seit einem halben Jahr auf ein mangelfreies Aquarium. Fressnapf sagt immer wieder, sie melden sich. Das hatten sie noch nicht getan. Ich musste immer anrufen und mich um alles kümmern. Ich habe auch schon einige "nette...." Mails geschrieben.

Bis heute habe ich noch keine Nachrichten. Ich durfte den Sachverhalt bestimmt schon 10 mal erklären. Nach vielen Emails, Telefonaten und vielen Missverständnissen stehe ich nun hier und überlege, wie ich von dem Kauf mit einem Schadensersatz zurücktreten kann. Das ist wirklich heftig was hier abgelaufen ist und ich habe kjeine Zeit und keine Nerven mehr dafür. Alleine für die Abholungen der Aquarien etc gingen 3 Urlaubstage drauf, da der Spediteur nur von 08:00 Uhr sendet ich aber erst ab 16:30 Uhr nach Hause komme...

Ich bin mir leider nicht sicher, wie ich nun weiter Verfahren soll.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Liebe Grüße,

Kiwey1993

Online-Shop, Recht, Reklamation
Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht

Hallo :)

Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.

Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.

Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.

Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.

Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.

Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?

Möbel, BGB, Gewährleistung, Reklamation, Umtausch, Widerrufsrecht

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