Sollte man Einweg-Binden verbieten?

Binden sind nicht nur einzeln in Plastik verpackt (mit Plastikfolie zum Abziehen), sie beinhalten auch Plastik. Eine Frau / Jugendliche, die Binden benutzt, verursacht jeden Monat große Müllberge, der nur schwer recyclebar ist und größtenteils verbrannt oder deponiert wird.

Im 21. Jahrhundert ist es nicht mehr zeitgemäß, ein solches Produkt zu verwenden, vor allem in Anbetracht dessen, dass zahlreiche Alternativen existieren: Stoffbinden, Tampons und Cups bieten den gleichen Tragekomfort und funktionieren ganz genau gleich gut wie Binden.

Als Gesellschaft müssen wir alle mit anpacken, wenn wir Probleme wie Mikroplastik, Schadstoffemissionen und den Müllstrudel im Ozean bekämpfen wollen.
Da müssen die einzelnen Frauen, die meinen, sich nur mit umweltschädlichen Wegwerfbinden wohl fühlen zu können, auf ihre subjektiven Individualbedürfnisse verzichten können ...
Man gewöhnt sich i.d.R. zum Glück schnell an die umweltfreundlicheren Alternativen.

Die EU hat Plastikstrohhalme verboten, daher müssen Binden allein schon wegen der Verhältnismäßigkeit ebenfalls verboten werden. Genauso verboten gehören Tampons mit Plastikapplikatoren und Wegwerf-Slipeinlagen für den täglichen Gebrauch (die Gewohnheit, täglich solche Einlagen zu tragen, steigert den Müllberg ins Unermessliche)

Darüber hinaus können Stoffbinden auch stilvoll und modisch sein:

  • Und es ist keine Schande, eine benutzte Binde in seiner Handtasche mit sich zu tragen. Schließlich trägt man auch andere Gebrauchsprodukte mit sich herum - und durch das Wegwerfen einer Binde schafft man das Problem ja nicht aus der Welt, sondern verlagert es nur zu unterbezahlten Müll- und Deponiearbietern, was nicht besonders sozial ist.
  • Stoffbinden sind auf die lange Sicht günstiger, Tampons und Stoffbinden sind auch leichter zugänglich als Wegwerfbinden.

Seid ihr auch der Meinung, dass Einweg-Binden verboten werden müssen?

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Nein 73%
Ja 15%
Andere Meinung 12%
Hygiene, Umwelt, Mädchen, Menschen, Politik, Frauen, Recht, Gesetz, Pubertät, Europäische Union, Gesellschaft, Mädchenthemen, Menstruation, Nachhaltigkeit, Periode, Slipeinlagen, binde
Ist das plausibel & juristisch nachvollziehbar dargelegt?

Dass der X sich erst nach dreimaliger konkreter Nachfrage & Richtigstellung durch mich auf meine Nachricht im hat einige Wochen zurückliegend bezogen hat, könnte es ihm erheblich erschweren, glaubhaft argumentieren zu können, tatsächlich anhand dieser Aussage vermutet bzw. geschlussfolgert zu haben, dass mir die Tasche als gesamtes Objekt, vor allem aber spezifisch mir etwas aus der Tasche gestohlen wurde.

Insgesamt wirken die Aussagen bzw. Begründungen des X konstruiert & nachträglich an seine Argumentation angepasst, was letztlich auch die Glaubwürdigkeit des X om Gesamten untergraben könnte.

Eine fehlerhafte oder gar nicht vorhandene Erinnerung seitens des X, wie dieser sie selbst gegenüber mir schriftlich äußerte, ist vor dem Hintergrund, dass er sich gezielt an eine frühere Aussage von mir vor einigen Wochen im Chat erinnert (er bezieht sich nach mehrfacher Nachfrage & Richtigstellung durch mich eigenständig auf diese konkrete Aussage von mir und begründet damit, wie er darauf gekommen sei, dass mir etwas aus der Tasche gestohlen wurde).

Der X hat nur vier Minuten nach meiner zweiten Nachfrage & Richtigstellung sowie sogar nur zwei Minuten nah seiner Aussage, dass er sich nicht mehr erinnere, wann was genau im hat geschrieben wurde, meine frühere Nachricht „Ich wurde im Gym beklaut und dabei ging auch meine Tasche kaputt. Ich möchte einfach nur verstehen, WARUM. Und die anderen Sachen irgendwie zurückbekommen, die kein Geld sind und das Geld überlasse ich ihnen“ von vor einigen Wochen eigenständig ins Spiel gebracht:

Wenn man bedenkt, dass zwischen dieser früheren Nachricht von mir & der Nachfrage mit Richtigstellung zahlreihe (mindestens über 60 Stück) Nachrichten im Chat gegenseitig versendet wurden, von welchen einige sehr lang waren, wäre es unwahrscheinlich, dass der X diese besagte frühere Nachricht von mir beim bloßen Scrollen im Chat gefunden hat.

Einem:r objektiven Betrachter:in könnte sich dann die Frage daraus stellen, weshalb der X, wenn er die frühere Aussage on mir bereits schon im Kopf hatte, er auf meine Nachfrage, woher er denn zum Zeitpunkt der Frage „Sieht man da wie er was aus deiner Tasche nimmt“ hin zunächst einmal schrieb, dass ich ihm dies mitgeteilt hätte.

Hier wäre – wenn er tatsächlich anhand der früheren Nachricht von mir vermutet bzw. geschlussfolgert hätte, dass mir etwas aus der Tasche geklaut wurde und er darüber hinaus dies glaubhaft darstellen möchte – es plausibler, dass der X direkt die besagte frühere Nachricht von mir im Chat einbringt und nicht zunächst einmal schreibt, ich hätte ihm dies mitgeteilt.

Ist das plausibel & juristisch nachvollziehbar dargelegt?

Deutschland, Recht, Gesetz, Aussage, Glaubwürdigkeit, Jura, Justiz, Begründung

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