Muss ich mein AufstiegsBafög an meine Mutter abgeben?

4 Antworten

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten.html

Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. 

Das heißt: Ein Teil des Geldes ist dafür vorgesehen, dass du die Kosten deiner Ausbildung (z.B. Schulgeld, Bücher) bezahlen kannst. Ein anderer Teil des Geldes ist für deinen Lebensunterhalt vorgesehen (z.B. Miete, Strom, Nebenkosten, Essen, Hygieneartikel, Kleidung, ...)

Da deine Mutter einen Großteil deiner Lebenserhaltungskosten bestreitet, hat sie auch einen Anspruch auf einen Großteil des Geldes.

Setz dich doch mal mit ihr zusammen und rechne genau aus, was sie für dich ausgibt.

Bafög ist kein Taschengeld, sondern für deinen Lebensunterhalt.

Wenn du bei deiner Mutter wohnst und sie Miete, Lebensmittel, Strom, Wasser, Heizung,... für euch 3 (also auch für dich) bezahlt, dann solltest du mit deinem Bafög zur Haushaltskasse beitragen.

Müssen nicht, nein. Bedenke aber, dass deine Mutter das Recht hat dich rauszuwerfen und sich ihre potentielle Unterhaltspflicht um das Bafög verringert.

Sollte sie zudem Sozialgelder beziehen, wird der Bürgergeldsatz für dich reduziert und das ist auch sowieso nachvollziehbar dass du diese finanzielle Lücke auch ausgleichen sollst.

Du kannst ihr sog. Kostgeld geben, sofern sie noch für Dich einkauft.