Ist die Beteiligung von einem Mord also einem ,,indirektem Mord“ gleichgestellt wie einem direktem Mord (Jmd direkt töten)?

4 Antworten

Unabhängig, dass du die Waffe im Zweifel gar nicht verkaufen durftest und dir somit klar sein sollte, dass was nach nicht legales passieren wird...

Kommt drauf an, ob du von den Plänen wusstest.

Mord, § 211 - Täterschaft und Teilnahme - Juracademy

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

"Moralisch" ist ja subjektive Ansichtssache. Da können wir nichts zu sagen (beziehungsweise könnten wir natürlich schon, aber es ist nicht relevant, da das ja rechtlich unerheblich ist).

Rechtlich ist es so, dass da eine ganze Menge Dinge auf Dich zukommen würden.

Was für eine Waffe überhaupt?

  • Ich gehe jetzt mal von einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe aus. – Die musst Du ja erst einmal (legal) haben. Hast Du sie legal? Wenn ja, wie ist es mit dem Käufer? Hat er auch die betreffende Berechtigung die überhaupt legal von Dir zu erwerben? Anders könntest Du sie ja gar nicht verkaufen, denn Du musst dem Staat ja nachweisen, dass Du nicht mehr im Besitz der Waffe bist und an welche berechtigte Person/Stelle sie weitergegeben wurde. Wenn es eine legale Transaktion ist bei der Du die Waffe legal an jemand anderen Berechtigten weitergegeben (verkauft) hast, dann kannst Du ja nichts dafür was der dann hinterher damit anstellt. Du kannst ja bei jemandem der legal eine Waffe erwirbt nicht den Verkäufer für seine Taten haftbar machen. Ein Waffengeschäft ist bei einem legalen Verkauf ja auch nicht Mitschuld, wenn der legale Besitzer hinterher damit einen Mord begeht.
  • Wenn wir von einer erlaubnispflichtigen Waffe ausgehen die Du illegal besitzt, dann bist Du natürlich (wenn der Staat die Herkunft der Waffe ermittelt) selber dran. Alleine schon wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Dann vermutlich auch wegen illegalem Waffenhandel (weil Du sie einer unberechtigten Person weitergegeben hast). Dann wäre da noch der Punkt Mittäterschaft, da kann ich im Detail nichts dazu sagen. Dürfte aber vermutlich auf Beihilfe zum Mord hinauslaufen bzw. die würde mindestens mal im Raum stehen. Und so weiter…
  • Oder ist es eine erlaubnisfreie Waffe (die man "einfach so" ab 18 besitzen darf)? Also z.B. ein Schwert, ein Dolch, … ? Dann ist es so wie im ersten Punkt. So lange Du sie an jemanden weitergibst der sie haben darf (der also ebenfalls 18 Jahre alt ist), dann hast Du ja nichts Falsches gemacht. Was der dann damit anstellt, dafür kannst Du dann ja nichts.

Das ist Beihilfe zum Mord, die nicht mit Lebenslänglich bestraft wird.

Für die Beihilfe bei einer Straftat (§ 27 StGB) ist hingegen eine Strafmilderung nach Maßgabe des § 49 Absatz 1 StGB geboten. Hat ein Gehilfe also einen Mörder bei der Tatbegehung unterstützt, ist der Helfer in aller Regel zu einer Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren zu verurteilen.

https://www.koerperverletzung.com/mord