Nach 2 Jahren erneut Abmahnung?

Hallo,

ich brauch echt dringend nen Rat ich habe vor einigen Jahren von einer echt fragwürdigen Kanzlei Nimrod heißen die einige Briefe erhalten wo es um Abmahnungen geht wegen irgendwelchen Zug spielen. Damals und das ist vor 4 Jahren gewesen hab ich einen Anwalt kontaktiert der die Summe runterverhandelt hatte obwohl ich nix getan habe bezahlt und das Ding ist damals war ich in Ausbildung und hatte einfach keine Lust auf das ganze und wollte schnell abklären. Nach einigen Monaten erhielt ich noch eine Abmahnung von den wegen eines anderen Spiels. Ich habe den gleichen Anwalt angeschrieben und wieder wurde der Betrag getilgt. Ich dachte mir wieder egal einfach außen Kopf bezahlen.

nun nach 3 Jahren erhalten meine Eltern wieder ein Brief im Brief Kasten allerdings ist dieser anders. Darin steht folgendes: „Sehr geerter xx

wir greifen die bislang fruchtlose Kommunikation wieder auf. Rechtsfrieden konnte nicht gefunden werden“

Dann steht was von Schadensersatz 1280 Euro mit einer Abmahnung und diesmal wird sehr viel aufgelistet von irgendwelchen fällen die in Vergangenheit vor Gericht gingen und dazu die Entscheidungen. Allerdings steht dies mal nirgends wofür der Schadensersatz sein soll? Ich habe eigentlich zu den genannten vor Briefen 2x die Bestätigung das die Anliegen geklärt wären von der Kanzlei Nimrod.

Nun zu meiner Situation: Ich lebe schon seit 3 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern meine Eltern haben nicht mal einen PC und die kennen sich so gut wie 0 aus die können nicht mal ne Maus vernünftig bedienen. Ich hatte einen PC wo ich dort noch gewohnt habe mittlerweile auch nicht mehr bei mir…

Ich habe absolut nichts getan aus Angst hatte ich damals einfach gezahlt sein wir ehrlich Gerichtlich würde man Privat sowieso nicht ankommen. Es kann doch nicht sein das die mir Jede 3-4 Jahre einfach weiter Briefe verschicken…

Wenn man übrigens die Googelt dann merkt man schon was da abgeht dennoch soll man die ernst nehmen.

Recht, Anwalt, Gesetz
Findet Ihr es gut, dass praktisch alle Asylbewerber auch dann dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn sie keinen Asylanspruch in Deutschland haben?

2023 kamen beispielsweise 351.000 Asylbewerber nach Deutschland. Top-Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan, Iran, Irak. Diese Menschen erhalten in Deutschland Unterkunft und Versorgung sowie ein Asylverfahren.

Das Grundgesetz garantiert politisch Verfolgten ein Asylrecht. Davon sind allerdings durch Artikel 16 a fast alle der 351.000 Asylbewerber ausgenommen, da sie aus einem EU-Staat oder einem anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen:

„1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Gleichwohl bleiben fast alle diese Personen dauerhaft in Deutschland. So gab es im letzten Jahr 16.000 Abschiebungen, was nur einen winzigen Bruchteil der Ausreisepflichtigen ausmachte.

So reiste auch Issa Al Hassan 2022 aus Syrien über Bulgarien in die EU und dann nach Deutschland ein. Obwohl er keinen Asylanspruch in Deutschland hatte, durfte er mit dem Segen der Landesregierung in NRW bleiben. Er ermordete im August 2024 in Solingen drei Menschen, weil er sich an den Christen rächen wollte.

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Nein, find ich schlecht 80%
Ja, find ich gut 20%
Europa, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Demokratie, Gesellschaft, Grundgesetz, Verfassung, Asylpolitik, Flüchtlingspolitik
Wie beziehe ich mein Kabel-TV von einem anderen als meinen bisherigen Anbieter?

Ich wohne in Würzburg und beziehe mein TV von Vodafone, da dies der Standard-Anbieter für Würzburg ist, bzw war. Bisher konnte man nur von Vodafone Kabel bekommen. Die neue Regelung wurde aber extra dafür geschaffen, dass man seinen Anbieter frei wählen kann, dh das Bindungsprivileg (oder so ähnlich) fällt weg.

  • Ich las, dass Vodafone das Signal nicht zentral (von ihrer Würzburger "Zentrale") abstellen kann, sondern dazu ins Haus muss.
  • Wenn dies der Fall ist, wie kann dann ein neues Signal von einem anderen Anbieter zu mir gelangen ohne dass es durch das permanent gesendete Vodafone-Signal überlagert wird?
  • Muss dieser neue Anbieter dann etwa eine neue physische Leitung zu mir legen? Das kann ja wohl nicht sein!
  • Wenn es gar nicht möglich ist, einen neuen Kabel-Anbieter zu wählen, dann ist dieses neue Gesetz ohne Substanz und ohne Grundlage, also eine Farce!
  • Wenn Vodafone hingegen, dann doch sein Signal abstellt (beim Wechsel), dann kann es dies also doch zentral.
  • Wenn ich den Anbieter de facto nicht frei wählen kann, kann Vodafone aufgrund seiner Privileg-Stellung mich erpressen. Es verhindert dann auch, die Nutzung meines Rechts auf freie Wahl des Anbieters. Ein Recht, dass erst kürzlich explizit geschaffen wurde. Dies wäre ein Gesetzesverstoß von Vodafone; für den ich auch noch zahlen soll?

Wie sieht also nach all meinen Spekulationen die Realität aus?

Kabel, Recht

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