Abofalle- Fremdgehen69?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Ich hatte mich Postalisch sowie per Email bei denen gemeldet und Ihnen gesagt das ich mein Konto gerne kündigen würde und diese Mitgliedschaft auch. Sie meinten die wäre noch für 9 weitere Monate aktiv…

Völlig korrekt, eine Kündigung wird immer erst zum Vertragslaufzeitende wirksam.

Man sollte gerade als Erwachsener schon vorher lesen, was man im Netz so anklickt.

So ist das mit Abos nun mal. Allerdings, ob das Angebot tatsächlich mit allen Voraussetzungen des Wettbewerbsrechts übereinstimmt kann dir hier niemand sagen. (ausreichende Preisauszeichnung, Buttonregelung für die Kündigung, vollständige Belehrung über die Regelung des Fernabsatzgesetzes)

Wenn du Fragen dazu hast, benutze kein Laienforum, wende dich zunächst an die Verbraucherzentrale.

Du hast ein Abo abgeschlossen, für das du nun zahlen musst. Ganz einfach.

In wie weit du ggf. getäuscht wurdest, ist unmöglich auf die Ferne zu beurteilen. Im Zweifel selbst einen RA beautragten, ob sich das aber finanziell lohnt mag ich bezweifeln.