Wie weit wird das Mindestgebot gesenkt, wenn beim 1. Termin der Zwangsversteigerung kein Bieter geboten hat?

2 Antworten

Hi,

nach dem ersten Termin fallen die Wertgrenzen der 5/10- und 7/10-Grenze weg. Ab dann greift die Regelung, dass mindestens 30% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, damit das Gericht den Zuschlag erteilt.

Hier kannst Du mehr dazu lesen, in dem Blog berichten Experten regelmäßig über Zwangsversteigerungsthemen: https://www.zvnow.de/blog/das-zwangsversteigerungsverfahren-in-kuerze

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Zuschlag wird nur dann erteilt, wenn er mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts beträgt. Bei höherwertigen Versteigerungsobjekten kann die Wertgrenze auf 70 Prozent festgesetzt werden. Scheitert ein erster Versteigerungstermin, wird in der Regel eine zweite Runde angesetzt.

https://immobilienpool.de/themen/zwangsversteigerung.5348