Wie weit wird das Mindestgebot gesenkt, wenn beim 1. Termin der Zwangsversteigerung kein Bieter geboten hat?

1 Antwort

Ein Zuschlag wird nur dann erteilt, wenn er mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts beträgt. Bei höherwertigen Versteigerungsobjekten kann die Wertgrenze auf 70 Prozent festgesetzt werden. Scheitert ein erster Versteigerungstermin, wird in der Regel eine zweite Runde angesetzt.

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