Nach 6 WOCHEN abgebucht?

6 Antworten

Ich wüsste nicht, warum es nicht zulässig sein sollte. Eine Verjährung von Forderungen ist nach 6 Wochen in keiner denkbaren Konstellation möglich.

Du darfst Dich dort aber gerne für den sechswöchigen zinslosen Kredit bedanken.


shining29 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 13:37

Ich habe fort ANGRRUFEN! Und die sagten , dass da dann nichts mrjt passiert

Natürlich ist es das.

Zudem buchen die Restaurants grundsätzlich nicht selbst ab, sondern lassen dies über einen Zahlungsdienstleister erledigen, was schon mal länger dauern kann.

die meinten, dass die nichts mehr daran machen können.

Da gebe ich ihnen zu 100% Recht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du warst essen, das Restaurant hat das Geld dafür bekommen. Rein rechtlich ein ganz normales Vorgehen.

willst du dem Restaurant nun etwas Böses, weil sie so lange für die Abbuchung gebraucht haben?

Einfach mal Dinge akzeptieren…

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Wenn deren Zahlungsdienstleister sich so lange Zeit lässt. können die ja nichts dafür.

Ist das rechtlich überhaupt erlaubt ?

Selbstverständlich.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.