Jede Partei kann selbstverständlich einen oder mehrere Spitzenkandidaten benennen. Auch die Grünen, die üblicherweise eine „Doppelspitze“ benannt haben. Davon sind sie abgewichen, als sie sich legitime Hoffnungen auf das Kanzleramt machen konnten, da das Grundgesetz keine Doppelspitze im Kanzleramt zulässt.
Insofern wäre es jetzt eigentlich logisch, dass die Grünen wieder zwei Personen (mit Frauenquote) als Spitzenkandidaten benennen, da sie nach allgemeiner Wahrnehmung keine realistische Chance auf das Kanzleramt haben (Europawahl: 11,9 Prozent).
Der „Verzicht“ von Baerbock erscheint vor diesem Hintergrund als satirischer Beitrag.