Sollte die Polizei bewaffnete Kriminelle sofort erschießen und kein Risiko eingehen und nicht erst verhaften?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, lieber Peter.😊

Das ist eine Gewissensfrage......

Meine Meinung ist, gemessen an dem Fall von heute: Wer mit einer Waffe durch die Gegend rennt, und sich, nach Aufforderung nicht sichtbar ergibt, da sage ich, es darf von der Polizei geschossen werden.

Es gibt Situationen, da geht's um Leib und Leben, und da bedarf es nicht der Frage: wo soll der Polizist hin zielen, damit der Betreffende nicht stirbt. Dann muss kurzer Prozess gemacht werden.

Mit lieben Grüßen, Renate. 😊


Renate2511  06.09.2024, 14:58

Erst habe ich mal meine Fehler korrigiert, 😆und jetzt ganz lieben Dank. 🙏💟

0

Logisch denken scheint sehr vielen abhanden gekommen zu sein. Jemand aus reiner Prophylaxe zu erschießen ist was? Mindestens Totschlag, wenn nicht sogar Mord.

Nicht einem einzigen Polizeibeamten in Deutschland juckt der Abzugsfinger, das kann ich dir versichern. Ein solcher Einsatz ist auch für den Beamten eine traumatische Erfahrung. Ein jeder ist froh, wenn er seine Dienstwaffe am Dienstschluss unbenutzt wieder in den Schrank legen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

Was für ein Unfug. Und die Beamten haben auch keinen Bock drauf sich von Typen wie dir zu Henkern machen zu lassen.

Der Einsatz der Schusswaffe bleibt die Ultima Ratio. Es ist gut dass dies in Deutschland super selten nötig ist und soll auch so bleiben. Es für einen Beamten übrigens sehr belastend wenn er tatsächlich in die Situation kommt jemanden töten zu müssen. Einen Menschen getötet zu haben macht etwas mit einem. Und du kommst hier wie ein 6 Jähriges Kind und denkst Beamte würden Leute ohne Not erschießen wollen?

über rechtlich nicht zulässige Überlegungen kann man nicht diskutieren.


peter2023239 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:26

Diskutieren darf und soll man auf jeden Fall. Es ist gut das es in Einzelfällen eine sofortige Beseitigung von Straftäter gibt. z.B. heute in München

-1
Eckengucker  05.09.2024, 12:32
@peter2023239

Das Münchner Beispiel hakt. Die Sache ist jetzt, kurz nach 12 Uhr, nicht geklärt, außerdem sieht es für mich eher nach "Suicide by Cops" oder nach sehr verwirrter Person aus, wenn man mit einem alten Repetiergewehr (nach jedem Schuss ist ein durchladen erforderlich) und aufgepflanztem Bajonett auf die Polizei schießt.

Es ist rechtlich in nur sehr wenigen Fällen möglich sofort ohne Warnung usw. zu schießen. Die Beamten machen sich ggfls. strafbar, wenn sie nicht Dinge beachten, die in den einzelnen Fällen (EINZELFALL) vorliegen. Zudem ist der Begriff "erschießen" endgültig. Die Frage nach dem mildesten Mittel, das immer einzusetzen ist, wenn es denn geht, stelle ich mal gar nicht.

0
peter2023239 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:47
@Eckengucker

Das ist ja das traurige das sich die Polizei evtl. strafbar macht. Da wird immer der Täter geschützt.

-2
Familiengerd  05.09.2024, 13:03
@peter2023239
Da wird immer der Täter geschützt.

Das ist polemischer Schwachsinn (wie auch Deine anderen Kommentare)!

sofortige Beseitigung von Straftäter

Eine sehr "bemerkenswerte" Formulierung, die zeigt, was Du von rechtsstaatlichem Vorgehen hältst.

Sind das "Überlegungen" eines besoffenen Stammtisches?

3
Von Experte ponter bestätigt

Die Schussabgabe ist nur die ultima ratio, wenn akute Gefahr für Leib & Leben besteht (Eigen-/Partnerschutz & Schutz von Dritten/Zivilisten). In solchen Fällen bleibt u.U. nichts anderes, als die Gefahrenquelle ausser Gefecht zu setzen/zu eliminieren. Es gilt jedoch stets die Wahrung der Verhältnismässigkeit (so wenig wie möglich, so viel wie nötig).

Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, als „Henker“ zu fungieren. Soweit möglich, werden Täter der Justiz zugeführt, denn sie haben das Recht auf ein sauberes Verfahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

peter2023239 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 12:51

Das ist ja das Problem .Oft sind Verfahren überflüssig. Täter wird als krank bezeichnet oder kommt nach kurzer Zeit frei. Oder man kann ihn nicht abschieben. Wird auf Kosten des Staates verpflegt. Was hilft das den Opfern?Was erhalten die ?

-4
WARRIOREAGLE  05.09.2024, 13:39
@peter2023239

Es obliegt weder Dir, noch mir oder X & Y, zu definieren, bzw darüber zu entscheiden, ob/wer ein Recht auf ein sauberes Verfahren hat o.ä. Wir leben glücklicherweise in demokratischen Rechtstaaten und die Achtung/Wahrung der Menschenrechte & -Würde ist gegeben.

Recht & Gerechtigkeit sind nicht dasselbe und man tut gut daran, sich dieser Tatsache bewusst zu sein.

Da gibt es keine Abschreckung

Lass Dir aus langjähriger Erfahrung gesagt sein, dass sich gewisse (Putativ)Täter nicht abschrecken lassen, da deren Psychen nicht in der von Dir gewünschten Weise funktionieren.

2