Abrechnung der Heizkosten bei den Stadtwerken teuer?

Hallo ihr Lieben!

Ich werde bald umziehen und bin bereits fleißig auf Wohnungssuche, wozu ich einige der Internetportale nutze. Dabei bin ich auf eine Anzeige gestoßen, wo wirklich alles für mich stimmt, sieht auch sehr schick aus und hat eine gute Größe. Jedoch wurde in der Anzeige keine Angabe über die Nebenkosten und die Heizart, Heizkosten etc. gemacht. Kaltmiete beträgt 300€. Die geschätzte Warmmiete (gegeben nicht durch den Vermieter selbst, sondern scheinbar automatisch durch das Onlineportal ergänzt) beträgt 370€.

Etwas weiter unten in der Anzeige steht dann „Heizung wird mit den Stadtwerken direkt abgerechnet“.

Erstmal, ist es insgesamt teurer direkt über die Stadtwerke zu heizen?

Welche Vorteile/Nachteile ergeben sich ggf. dadurch?

Wieviel Geld muss ich da für eine 40qm Wohnung monatlich einrechnen? (klar, abhängig auch von individuellem Gebrauch) Wäre dann die Warmmiete mit 370€ falsch geschätzt?

Und, ich habe mal nachgeschaut, die Stadtwerke heizen scheinbar mit Strom oder Gas, beides ist möglich. Meint ihr, weil keine Angabe in der Anzeige zu finden war (obwohl das i.d.R. in allen anderen Anzeigen, die ich gefunden habe der Fall war), dass es sich um eine Stromheizung handelt, die selbstverständlich ordentlich ins Geld geht?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Strom, Mieter, Mietwohnung, Heizkosten, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Stadtwerke
Nebenkostenabrechnung viele Fehler, welche Rechte habe ich?

Hallo ihr Lieben,

und zwar bin ich am 31.08.2023 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe am 19.07.2024 die Nebenkostenabrechnung bekommen.

Dabei ist mir gleich aufgefallen, dass ich plötzlich eine sehr hohe Summe (über 500€) nachbezahlen soll.

Jedoch sind zum einen sämtliche Ablesewerte (sowohl Heizwerte (habe gar nicht geheizt) und Wasserwerte) fehlerhaft. (in Summe kommen die jetzt auf über 800€ die letzten Jahre hatte ich in Summe knapp über 200€)

Darüber hinaus ist zwar mein Nutzungszeitraum angegeben, jedoch das Umlageverfahren bei den Abrechnungspositionen nur bei den ersten beiden zum Einsatz gekommen (rechnerisch nicht berücksichtigt).

Bisher hatte ich immer ein ordentliches Guthaben (ca. 400€) und soll nun so viel nachzahlen obwohl ich sicher bin, dass ich auch wieder eine Nachzahlung erhalten sollte.

Jetzt wollte ich einen Widerspruch schreiben, jedoch habe ich gelesen das nur ein formeller Fehler von der Pflicht befreit diesen Beitrag zu begleichen. Bei mir handelt es sich aber wohl um inhaltliche Fehler.

Was kann ich tun? Dort angerufen habe ich bereits und auf die Fehler hingewiesen. Vermieter besteht jedoch auf die Bezahlung der fehlerhaften Abrechnung.

Wie sollte ich so einen Widerspruch formulieren das er auch Bestand hat und mein Vermieter mir nicht mit einer Mahnung sondern mit einer korrigierten Abrechnung kommt?

Kündigung, Wohnung, Miete, Energie, Mieter, Mietwohnung, Heizkosten, Vermieter, Heizung, Heizkostenabrechnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nebenkosten