Darf Untermieter mehr als 50% der Gesamtmiete zahlen?

3 Antworten

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Du darfst das schon prozentual auf die Nutzfläche aufteilen. Steuerlich ist wichtig, dass du keinen Gewinn aus dieser Miete erzielst (sonst musst du es halt versteuern).

Aber wenn du jetzt beispielsweise auf 30% der Fläche "lebst" und die andere Person auf 70% der Fläche und du nur die 70% des Mietpreises weitergibst, ist das kein Thema. Nur mit dem Grundriss nachweisen solltest du das können


Lymphknoten12 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:50

Ja also das deckt halt die Miete und bekomme keinen Gewinn

Lymphknoten12 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:50

Danke Hmm naja also alle anderen Räume sind ja gemeinsam benutzt. Ihr Zimmer ist 25% der ganzen Wohnung, meines nur ca 11%

Isuzu189  23.09.2024, 15:53
@Lymphknoten12

Ja man muss ein bisschen rumrechnen mit der gemeinsam genutzten Fläche (also die dann "Hälftiger Anteil", aber sofern du keinen Gewinn machst (wäre auch der Fall wenn deine Kaltmiete dann auf einmal 0 € beträgt) ist das grundsätzlich erstmal gar kein Thema.

Lymphknoten12 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:58
@Isuzu189

Danke ja betriebskosten also Heizung ist ja pro person die gleiche und werde auch meine natürlich abbezahlen und nicht auf sie umlegen

ascii0815  23.09.2024, 16:04
@Lymphknoten12

Wenn du "fair" und gewinnfrei aufteilen möchtest, musst du jedoch die gemeinsam genutze Fläche mit einberechnen und und entsprechend aufteilen, da ansonsten das Ergebnis verfälscht wird. Du nutzt deine 11 %, sowie die Hälfte der gemeinsam genutzen Fläche, die andere Person entsprechend 25 %, sowie die andere Hälfte. So ergibt sich statt einer Verteilung von insgesamt ca. 31 % zu 69 % eine von ca. 43 % zu 57 %, was dann als Grundlage zur Berechnung der Kaltmiete dienen sollte.

Natürlich darf der Untermieter auch mehr bezahlen, wenn er will.

Und Du darfst mehr als 50 % verlangen. Ist doch klar.

Du gibst ihm ein leeres Zimmer, das er selbst einrichtet und die gemeinsamen Räume hast du eingerichtet. Oder nicht? Allein schon dafür, dass er Einrichtung und womöglich auch Ausstattung, wie Küchengeräte, die allein Dir gehören, mitbenutzen darf, steht Dir doch mehr zu, als nur 50 % der Gesamtmiete.

Auch Deine Beeinträchtigung, dass Du nicht mehr Küche, Bad, Toilette benutzen kannst, wann Du willst, sondern dass diese durchaus auch mal vom UM belegt sind, rechtfertigt eine höhere Miete.

Da fragt kein Mensch was danach. Nicht einmal das Finanzamt, wenn Dein Gewinn daraus nicht exorbitant ist.

ich würde mir keine Sorgen machen über die rechtliche Situation.

Solange sich Hauptmieter und Untermieter da einig sind, ist das normalerweise kein Problem. Ich bin auch in einer 2er Wg, habe das größere Zimmer und zahle dafür auch gerne mehr als 50% der Mietkosten.

VG


Lymphknoten12 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:47

Ja in mein Zimmer passt ja nicht mal ein Doppelbett rein ohne fast den gesamten Raum einzunehmen... Ist klar, dass man da lieber bissl mehr zahlt und viel Platz hat danke