Kann man von Mietvertrag zurücktreten?

4 Antworten

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Mietvertrag gibt es nicht. Ist der Mietvertrag unterschrieben, ist er bindend. Die Kündigung kann zwar auch schon vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, die Regelung des § 573 BGB gilt auch dann. (spätestens bis zum 3. d.M. zum übernächsten Monatsende)

Du hättest denen keinen neuen Mietvertrag geben dürfen, denn du bist mit dem Kauf in den bestehenden Vertrag eingetreten. Dieser gilt für dich und die Mieter, d.h. sie können zwar einfach ausziehen, aber dürfen bis Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen und du die Wohnung nicht weitervermieten.

Wenn sie nicht kündigen, dann dürfen sie noch bis in alle Ewigkeit Miete zahlen.

Der neue Vertrag ist weiterhin gültig. Den müssten sie auch kündigen.

Nein, das stimmt nicht!

Deine Mieter müssen die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten! Also frühestens zum 31.12.