Ab wann gilt Wohnung als unbewohnbar?

Ich hab bei meiner vorletzten Frage aufgeschnappt eine Wohnung gilt bei abgestelltem Strom als unbewohnbar und ich brauch für die Zeit bis der Strom wieder lief keine Miete zahlen. Der abgestellte Strom war natürlich nicht selbst verschuldet.

Jetzt werde ich wahrscheinlich noch bis zum Ende des Jahres hier bleiben, seh also schon einige Mängel auf mich zukommen.

Konkret fällt meistens im Herbst für einige Tage bis Wochen der Warmwasserboiler aus(warm duschen nicht möglich). Im Sommer heizt die Heizung im Wohnzimmer oft unkontrolliert sodass man schnell über 30°C ist, und das im Erdgeschoss.

Die Mülltonnen werden nicht regelmäßig geleert(wir zahlen eigentlich für den Hausmeisterservice..)..

Die alten Abwasserleitungen stocken besonders im Winter so hart dass das das Abwasser stehen bleibt oder zurückläuft und man ne Dusch- und Badewanne voller Kackwasser hat, bis der Vermieter(oft nicht erreichbar) sein Go gibt er übernimmt die Handwerkerkosten.

Geräte(Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler) sind alle die letzten anderthalb Jahre kaputtgegangen, waren schon in der Wohnung als wir eingezogen sind und mussten von uns, inkl Füllung beim Kühlschrank, ersetzt werden.

Beim Stromausfall letztens ist auch unser gesamtes Essen und Tierfutter kaputtgegangen.

Jetzt frag ich mich, kann ich den ganzen Bums dem Vermieter in Rechnung stellen?

Und ab wann gilt eine Wohnung als unbewohnbar? Also ohne Strom? Ohne Waschmöglichkeit? Ohne Geräte für den täglichen Gebrauch?

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