Mieter absagen?

hallo, ich hätte eine Frage und bräuchte eure Meinung.
ich habe mit 18 eine Wohnung geerbt und kannte mich absolut mit vermieten und verwalten etc. Nicht aus. Nachdem kurz vor meinem 18. Geburtstag die aktuelle Mieterin gekündigt hat, war meine Aufgabe nach einem neuen Mieter zu schauen dazu zu diesem Zeitpunkt alles sehr stressig war und mir alles zu viel wurde, hat die aktuelle Mieterin mir angeboten, ihren Bruder nehmen zu können, da er nach einer Wohnung suchte ich war mir von Anfang an nicht sicher, ob ich ihn nehmen sollte aber habe mich dann schlussendlich doch das Ziel entschieden. doch mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, ob das die richtige Entscheidung war. Ich habe das Gefühl, dass er mich nicht ernst nehmen würde und alles machen könnte, was er denkt. Am Mittwoch wäre die Wohnungsübergabe und ablöse und ich bin wirklich am überlegen, ob ich noch absagen soll, da noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde aber weiß nicht ob es nicht absolut unfair und fies wäre. Ich habe ihm einen Mietvertrag geschickt, den ich erstellt hatte und habe die Miete um 40 € erhöht. Für die Wohnung ist der aktuelle Mietpreis absolut wenig bei der Lage, wo sie ist und trotzdessen. Hat er mir danach eine Audio geschickt, worin er Sagte, dass er davon ausgegangen ist, dass die Miete gleich bleibt und wir es ja dann so machen können, dass er das selbe zahlt wie seine Schwester. Obwohl ich klar und deutlich den Mietpreis reingeschrieben hatte. Ich hatte auch gesagt, dass die Wohnung bei der Wohnungsübergabe leer sein muss, weil ich ein Übergabeprotokoll erstellen werde Und vorgestern hatte er mir dann gesagt, dass die kompletten Möbel seiner Schwester drin bleiben werden und ich das dann mit seiner Schwester klären muss. Jetzt bin ich mir absolut nicht sicher, ob ich ihn nehmen soll und weiß, dass ich auch eigentlich mehr Geld bei anderen Mietern bekommen würde. Aber bin schlecht im Nein sagen und absagen und kann nicht konsequent bleiben. Was würdet ihr machen?

tut mir leid ich weiß, dass es sehr lang geworden ist, aber ich bräuchte einen Rat

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Stromkosten zurückfordern?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Somit hatte ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch selbst nicht bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet um sich eben dort selbst für den Strom anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm. 

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin das geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung der neuen Wohnung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt fast 8 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte meine Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

Abwarten 0%
Druck machen 0%
Anwalt einschalten 0%
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Enbw und die Rechnung vom Nachmieter?

Hallo Leute,

dieses mal stelle ich leider eine Frage die nicht der Unterhaltung dient

sondern eher problematischer Natur ist und rechtlicher Beratung Bedarf.

Das Ding ist meine Frau samt mir sind bereits am 01.04 diesen Jahres aus

unsere alten Wohnung ausgezogen,

jedoch schrieb uns vor 2-3 Wochen die Enbw an das wir ja den Strom zu zahlen hätten

der seit 01.04 bis jetzt entstanden währe.

Also wurden wir aktiv und haben dementsprechend angerufen,

die Mitarbeiterin meinte auch das sie die Kündigung von damals aufm

PC hätte und selber verwundert währe warum wir angeblich einen neuen

Vertrag ab eben 01.04 am laufen hätten, sie würde aber das alles

nun klären und wir bräuchten nichts weiter zu tun.

Tja gestern kam nun der nächste Brief mit:

" Letzte Mahnung ansonsten wird die Versorgung unterbrochen"

Den Nachweis von der Enbw zur "Abschlussrechnung" haben wir zum Glück noch

und eben die Kündigungsbestätigung samt Übergabetermin unseres alten

Vermieters, weil ich mich grundsätzlich rechtlich absichern möchte.

Nun haben wir vor zum Rechtsanwalt zu gehen um das ganze klären zu lassen,

meine Frage ist nun wie eure Erfahrungen mit so einem Fall sind?

Worauf muss man beim Anwalt achten usw.?

Oder kann man das ganze einfach ignorieren den der Nachmieter hat

dann wohl keinen eigenen Strom angemeldet und die denken das wir das währen.

Ich danke euch für euere Antworten!

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Nachmieterklausel - welche Bedingungen gelten für das Stellen des Nachmieters? Was gilt als "gleiche Bonität"?

Hallo,

ich habe aus einer Dringlichkeit heraus eine Mietwohnung mieten müssen, mit einer Mindestmietzeit von 3 Jahren. Ich habe um eine Nachmieterklausel gebeten, von der ich nun Gebrauch machen möchte, da ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehen möchte.

Nun hatte ich einen Nachmieter gefunden, den der Vermieter jedoch abgelehnt hat. Daher möchte ich nach den Bedingungen fragen, anhand denen ich einen geeigneten Nachmieter auswählen kann. Der Vermieter ist leider in dieser Hinsicht nicht sehr kommunikativ.

Im Vertrag steht folgendes als Nachmieterklausel:

"Für den Fall das das Mietverhältnis vor Ablauf von 3 Jahren von Mieterseite aufgegeben werden möchte so wird gestattet einen Nachmieter zu bringen. Eine Zustimmung bei gleicher Bonität und Selbstauskunft wird bereits hier zugestimmt."

1) Bei Muster-Nachmieterklauseln habe ich solche Aussagen "gleiche Bonität und Selbstauskunft" nicht finden können. Ist diese Forderung denn auch gesetzlich gültig? Aus der Recherche heraus muss der Nachmieter "zumutbar" sein, was nach meinem Verständis bedeutet, dass er einen Job mit genügend Einkommen bezieht, womit er die Miete bezahlen kann. Und bei Selbstauskunft keine Schulden hat.

2) Wenn die Aussage der Bonität/Selbstauskunft so zulässig ist... welche Punkte muss ich hier abdecken? Es kann ja bspw. nicht sein, dass der Nachmieter exakt das gleiche Gehalt haben muss - gibt es hier Spielraum? Ebenso bei der Bonität - zählt hier der Schufa-Score? Welchen Spielraum hat man hier?

Zur Ablehnung des gestellten Nachmieters meinte der Vermieter nur... er befindet sich in der Probezeit und es ist nicht ersichtlich, ob er vorher gearbeitet hatte zwecks ALG 1 - Berechtigung. Ich selbst war Angestellt, habe aber in der neuen Stelle Probezeit gehabt. Außerdem nannte er den Grund, dass der Nachmieter Unterhaltspflichtig ist und vom Gehalt dann nicht das selbe übrig bleibt, wie bei mir. Sind das gültige Gründe, warum der Nachmieter "unzumutbar" war?

Ich finde es nun sehr schwierig eine Person als Nachmieter zu finden, welche die "gleiche" Situation aufweist, die ich damals hatte.

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Der Nachmieter will uns auf Schadensersatz anklagen kann er das überhaupt?

Hallo zusammen

Mein Freund und ich suchen seit 1 Jahr eine Wohnung. Wir haben im Dezember eine gefunden und haben diesen besichtigt. Dort in der Wohnung wohnt ein paar, dass in eine Loftwohnung ziehen möchte, gerade 1 Stock hinauf.

Die beiden haben in der Wohnung eine Wand eingebaut um das Wohnzimmer zu trennen und haben auch mehrere kleinere Sachen eingebaut plus eine Waschmaschine. Der Nachmieter fragte uns ob wir diese Sachen übernehmen möchten. Und wir haben gesagt das wir miteinander rede. Er möchte für eine selbst eingebaute Wand etwa 400- 500chf . Auch wollte er das wir die Möbel übernehmen. Aufgrund des Preises haben wir gesagt wir möchten nur die Waschmaschine und die Wand.

Dann haben wir mehrmals bis Anfang Januar gefragt ob wir die Wohnung bekommen oder nicht. Er hat gesagt wir müssen uns gedulden und hat nur von seinen Möbeln geredet. Er sagt uns es wäre gut wenn wir die Möbeln nehmen, damit er weniger sachen entsorgen muss um weniger zu zahlen. Den Rest hat ihn nicht interessiert. Da jedoch mein Freund bis am 1. Februar in seiner eigenen Wohnung gekündigt hat, hat er keine Zeit um sich zu "gedulden" weil dann hat er keine Wohnung mehr und lebt auf der Strasse falls die Verwaltung sich anders entscheidet. Am Samstag haben wir eine andere wohnung besichtigt und gleich die Bewerbung geschickt und eine zusage bekommen. Wir haben somit gestern die Wohnung gekündigt. Vom Nachmieter.

Jetzt hat er mir geschrieben und gesagt wir wären hinterfotzig und haben ihm nichts gesagt und er werde uns auf schadensersatz verklagen. Kann er das überhaupt?

Danke

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In wie weit bin ich verpflichtet die Nachmietersuche meines Vermieters zu unterstützen?

Hallo zusammen :) 

Ich bräuchte etwas Hilfe was die Suche eines nachmieters angeht, weil ich da ein paar Probleme mit meinem Vermieter habe 😅 vielleicht kann mir ja hier einer helfen und mir vielleicht ein paar Fragen beantworten… 

Ich ziehe im September aus dem schönen Düsseldorf nach Aachen, weil ich dort studieren werde.

Ich habe meinen Mietvertrag auch gekündigt, da ich die Zusage aber noch nicht früh genug hatte, läuft mein Mietvertrag noch bis Ende Oktober. Deshalb suche ich einen Nachmieter zum 01.10.2021, um die Miete für Oktober nicht zahlen zu müssen. Alles kein Problem, habe mit meinem Vermieter gesprochen, er war einverstanden. Ich habe auch gefragt, ob es irgendwelche Ansprüche an den Nachmieter gibt, er sagte mir im Juni, dass er die nicht hätte.

Jetzt habe ich letzte Woche die anzeige geschaltet und mein Vermieter rief mich an, dass er jetzt doch einige Anforderungen an den Nachmieter habe:

  1. er möchte nur Frauen als Nachmieter, da in dem Haus nur Frauen wohnen und wenn ein Mann einziehen würde "würde dieser sofort versuchen sich durch das ganze Haus zu schlafen"
  2. gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung "aber Einwanderer in zweiter Generation sind schon in Ordnung"
  3. keine Auszubildenden, denn ein Nettogehalt von min. 2000 Euro sollte vorhanden sein
  4. keine Studenten, denn "die feiern nur, das artet dann aus"
  5. kein Jobcenter, kein Amt, kein WBS, keine Bezahlung durch die Eltern

Versteht mich bitte nicht falsch, ich weiß, dass er so viele Nachmietervorschläge ablehnen darf wie er möchte. Allerdings kann ich diese Anforderungen nicht guten Gewissens unterstützen und habe auch meine Zweifel, ob das so in Ordnung ist. 

Jetzt sind meine Fragen folgende: 

  1. Muss ich seine Kriterien unterstützen? Ja ich weiß er darf alles ablehnen, aber gilt das auch, wenn die Anforderungen sagen wir mal fraglich sind? 
  2. Ich bin mittlerweile schon so weit, dass ich einfach die Miete für Oktober bezahlen würde, nur um nichts damit zu tun zu haben. Allerdings muss ich im Oktober ja schon studieren und kann nicht ständig nach Düsseldorf kommen um Besichtigungstermine möglich zu machen. Wieviele Termine pro Woche muss ich möglich machen? Und kann ich auch sagen, dass ich das nur am Wochenende machen möchte? 

Nur um das einmal zu verdeutlichen, wir reden hier von einer 25 Quadratmeter Wohnung, ohne Küche, ohne Garten, ohne Balkon und im Erdgeschoss. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wirklich was er sich da vorstellt.

Vielleicht hatte einer von euch ja schon einmal einen ähnlichen Fall und könnte mir helfen :) 

Finanzen, Mietrecht, Diskriminierung, Nachmieter

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