Enbw und die Rechnung vom Nachmieter?
Hallo Leute,
dieses mal stelle ich leider eine Frage die nicht der Unterhaltung dient
sondern eher problematischer Natur ist und rechtlicher Beratung Bedarf.
Das Ding ist meine Frau samt mir sind bereits am 01.04 diesen Jahres aus
unsere alten Wohnung ausgezogen,
jedoch schrieb uns vor 2-3 Wochen die Enbw an das wir ja den Strom zu zahlen hätten
der seit 01.04 bis jetzt entstanden währe.
Also wurden wir aktiv und haben dementsprechend angerufen,
die Mitarbeiterin meinte auch das sie die Kündigung von damals aufm
PC hätte und selber verwundert währe warum wir angeblich einen neuen
Vertrag ab eben 01.04 am laufen hätten, sie würde aber das alles
nun klären und wir bräuchten nichts weiter zu tun.
Tja gestern kam nun der nächste Brief mit:
" Letzte Mahnung ansonsten wird die Versorgung unterbrochen"
Den Nachweis von der Enbw zur "Abschlussrechnung" haben wir zum Glück noch
und eben die Kündigungsbestätigung samt Übergabetermin unseres alten
Vermieters, weil ich mich grundsätzlich rechtlich absichern möchte.
Nun haben wir vor zum Rechtsanwalt zu gehen um das ganze klären zu lassen,
meine Frage ist nun wie eure Erfahrungen mit so einem Fall sind?
Worauf muss man beim Anwalt achten usw.?
Oder kann man das ganze einfach ignorieren den der Nachmieter hat
dann wohl keinen eigenen Strom angemeldet und die denken das wir das währen.
Ich danke euch für euere Antworten!
4 Antworten
Überall wo Menschen Arbeiten passieren eben Fehler.
Evtl hattest du einen Vertrag mit der EnBW der zwar gekündigt wurde, aber da die EnBW auch Grundversorger in geissen Teilen von D ist, wurde sofort eine Grundversorgungs-Anmeldung durchgeführt.
Sende doch eine Kopie der Kündigungsbestätigung sowie deine Meldebescheinigung an die EnBW. Dann sehen die gleich, dass du unter der alten Adresse nicht mehr gemeldet bist und auch gekündigt hast.
Einen Anwalt brauchst du dafür nicht.
Das klingt nach einem guten Plan,
denke auch das ich das per Post erledigen sollte
anstatt per Anruf darauf zu hoffen den richtigen zu erwischen.
Per Papier habe ich keine Bestätigung außer eben die Meldebestätigung,
werde den Rest also ausdrucken.
Da brauchst du keinen Anwalt. Du hast den alten Vertrag gekündigt und für die neue Wohnung einen neuen Vertrag gemacht. Somit hast du mit der alten Wohnung nichts mehr zu tun. Wenn da kein neuer Mieter eingezogen ist, dann ist der Vermieter dafür zuständig.
Wenn du die Bestätigung schriftlich hast, dann ist doch alles ok. Schick in Kopie zur EnBW. Die Hotlines sind meist unkompetent und meist nicht mal in Deutschland.
Ich merk's ,
da ich die Bestätigung nur digital habe werde ich den
meine Meldebestätigung von der Stadt samt der vom damaligen Vermeiter
samt eben das von der Enbw Ausgedruckt schicken.
die können die versorgung in der alten wohnung abstellen, grundsätzlich können sie dir den strom in einer anderen wohnung aber nicht abstellen, weil du "alt-schulden" irgendwo hast.
Ich danke auch dir ehrlich,
ja es ging laut der Vertragsnr. echt um die alte Wohnung.
Hat nichts mit unserem jetzigen Vertrag zu tun,
auch wenn es der selbe Anbieter ist.
Oder ist das nicht egal da es der selbe ist?
Das betrifft doch die Wohnung aus der ihr ausgezogen seid, also kann es euch doch egal sein ob dort der Strom abgestellt wird oder nicht. ICH würde nicht reagieren!
Ich danke dir ehrlich,
das selbe meinte meine Frau auch
aber ich hatte da irgendwie so Bauchschmerzen.
Ich danke dir,
das legt meine Bauchschmerzen.
Ja eben, wir sind da seit langem raus
und haben beim gleichen Anbieter einen neuen Vertrag.
Weiß nicht, wieso die es nicht einfach hinbekommen haben
den alten wie eigentlich gesagt aufzulösen?
Die Bestätigung dafür haben wir ja.