Vormieter haben Termin zur Wohnungsübergabe platzen lassen?

Hallo,

Wir sollten am 16.07 als Nachmieter eine Wohnung übernehmen, mit der Voraussetzung das die Vormieter diese somit nicht bei Auszug Grundrenovieren müssen und wir dafür eher die Schlüssel für die Wohnung bekommen. Mietbeginn ist der 01.08.2016.

 Die Vormieter, haben uns mehrmals den Termin mündlich als auch über WHATSAPP ZUGESAGT und bestätigt. 

Auch der Vermieter wurde informiert und war damit einverstanden.

Der Vermieter hatte am Tag an dem die Wohnungsübergabe eigentlich stattfinden sollte, keine Zeit und auf Absprache mit ihm, hätten wir die Wohnung zusammen mit den Vormietern mit einen Übergabeprotokoll auch ohne An und übergeben lassen können.

 Dies wollten die Vormieter  jedoch nicht und meldeten sich erst gar nicht mehr bei uns und den Vermieter!

Am 20.07 erhielt ich dann eine Nachricht von den Vormietern das die Übergabe nächste Woche Mittwoch stattfinden sollte und wir doch den Vermieter darüber informieren sollten.

Wir haben uns, da dies seit 2 Monaten abgemacht war, extra Urlaub genommen und einen LKW sowie Leute bestellt. Nun ist der eigentliche Termin geplatzt und wir bekommen wenn wir Glück haben Ende der nächsten Woche den Schlüssel!

Ich bin stinksauer! Wir haben nicht nur ein Haufen Geld sondern auch Zeit in den Sand gesetzt!

Haben wir irgendwelche Rechtsanspüche gegenüber des Vormieters!?!?

Mietrecht, Nachmieter, Rechtsanspruch, Vormieter
Darf Untervermietung in der Kündigungsfrist verneint werden?

Hallo zusammen,

Ich habe eine neue größere Wohnung gefunden und habe nun meine aktuelle Wohnung gekündigt.
(Aktuell 25 m2, neue 50 m2) Der Vermieter stimmt nicht zu, dass ich ihm Nachmieter suche und vorschlage, somit verneint er meine Bitte mich früher aus dem Mietvertrag rauszulassen (bei unserer Wohnungslage bekommt man die Wohnung in 1-2 Tagen weg) Aber es ist sein gutes Recht, muss ich akzeptieren.

Jetzt ist die Frage. Darf ich untervermieten? Mir jemand für die Zeit suchen? Auch hier gilt lt. der Rechtssprechung, wenn ich es richtig verstanden habe, dass man vorab die Genehmigung des Vermieters einholen muss. Soweit, so gut. Laut BGB darf allerdings der Vermieter nur in Ausnahmefällen aus driftigen Gründen dies verbieten und es müssen auch driftige Gründe, wie zB Auslandsaufenthalt oder finanzielle Engpässe seitens des Mieters vorliegen. Doppelt Miete ist für mich ein finanzieller Engpass, gilt dies also auch für mich?
Wie soll ich vorgehen, wenn er dennoch verbietet, muss ich das akzeptieren?

Wie sieht es auch damit aus: meine Nachbarin ist vor Kurzem ausgezogen und sie hat einen Freund als Nachmieter vorgeschlagen, da war alles kein Problem. Mein Vorschlag einen Nachmieter vorzustellen wurde mit der Antwort verneint: wir brauchen keinen Nachmieter, ich suche die Mieter selber aus. Gibt es hier einen Anspruch auf Gleichstellung? Bei der Nachbarin war dies ja anscheinend kein Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Mithilfe!

Eure Löwin

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Untervermietung, Nachmieter
WG - 2 Hauptmieter - 1 verweigert Nachmieter?

Hallo zusammen,

Ich wohne seit einiger Zeit zusammen mit einem zweiten Hauptmiete und einem Untermieter zusammen. Nun möchte ich ausziehen, was ich im Vorfelde schon meinen Mitbewohnern und dem Vermieter berichtet habe und alle einverstanden waren.

Unser Vermieter ist sehr locker und möchte nur eine Nachmieterstellung und würde dann einen Umschreibungsvertrag aufsetzen.

Nun könnte ich zum 1.11 ausziehen. Einen potenziellen Nachmieter gibt es, jedoch erfuhr ich gestern so nebenbei, dass dieser arbeitslos ist und somit aufgrund der finanziellen Abdeckung nicht in den Hauptmietvertrag aufgenommen werden kann. Daraufhin bot ich an, einen Nachmieter zu suchen, aber der andere Hauptmieter lehnte dies ab und meinte, wir könnten ja einen Untermietervertrag machen bis er eine Arbeitsstelle gefunden hat. Das möchte ich nicht. Ich hafte nicht dafür, dass jemand anderes dort wohnt und ggf die Miete ausfällt.

Leider kam es bis jetzt nicht zu einer friedlichen Lösung. Mir ist bewusst, dass der andere Hauptmieter zustimmen muss (oder liege ich da falsch?). Auf jeden Fall muss das Gänze bis Montag geklärt werden, da dann die Vertragsunterschreibung für die neue Wohnung stattfindet.

Gibt es die Möglichkeit, dass der andere Hauptmieter alleine im Hauptmietvertrag bleiben kann oder muss eine mindest Finanzdeckung vorhanden sein?

Oder könnte der Nachmieter vl doch irgendwie reinkommen? Oder habe ich in dem Fall doch irgendwie das Recht einen anderen Nachmieter zu stellen?

Ich danke für eure Antworten!

Mietrecht, Auszug, WG, Nachmieter, Verweigerung, Hauptmieter

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