Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")

Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!

Phil

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten, Nachmieter
Probleme mit Nachmieter und Vermieter

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben da ein paar Probleme mit unserem Vermieter. Wir haben bis letzte Woche Freitag in einem Mehrfamilienhaus in der Dachwohnung gewohnt., Da meine Frau im 9. Monat schwanger ist, haben sind wir bei meinen Schwiegereltern im EG eingzogen. Wir haben den Mietvertrag fristgerecht gekündigt allerdings erst zum 01.10.2014 ( der Umzug wurde kurzfristig entschieden da es die aktuelle Situation nicht anders zuließ ). Unser Vermieter kam uns etwas entgegen indem er uns den Vorschlag machte, wenn wir einen Nachmieter finden wird der Mietvertrag vorzeitig zum 01.09.2014 beendet. Vor ca. 4 Wochen hat der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben. Am letzten Freitag, als ich den Rest aus der Wohnung geräumt hab, hat mich der Vermieter angerufen und mir gesagt, dass der Nachmieter die Wohnung doch nicht will weil er sie sich nicht leisten kann. Mein Vermieter meinte nur: " Jetzt sind wir wieder bei Null ! ".

Jetzt meine Frage: Der Mietvertrag wurde unterschrieben. Ein Rücktritt vom Vetrag ist meines Wissens nach nicht möglich. Der Vermieter will aber keinen neuen Nachmieter weil er die Sache erst klären möchte. Laut seiner Aussage ist das aber unser Problem. Müssen wir etwas unternehmen und im dümmsten Fall die Miete bis 01.10.2014 weiter bezahlen ???

Meiner Meinung nach geht uns die Sache nichts mehr an da es eine Sache zwischen Nachmieter und Vermieter ist !! Laut unserem Vermieter müssen wir uns jetzt um die Klärung des Problems kümmern !!

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus und kann mir einen Ratschlag geben oder mir sagen wie der Sachverhalt hier ist ???

MfG

Vermieter, Nachmieter
Miete zahlen trotz Schlüsselübergabe?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietrecht, schlüsselübergabe, Mietzahlung, Nachmieter
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter

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