Nachmieter und Ablöse der Küche, Möbel etc?
Hallo alle zusammen,
wir sind ausgezogen und haben Nachmieter gefunden. Die Nachmieter haben auch mündlich zugestimmt, dass Sie die Küche ablösen würden und ein paar Möbel Stücke.
Per Email haben uns die Nachmieter auch bestätigt, dass diese die Küche zzgl. Möbel ablösen möchten.
Der Preis hierfür wurde nur mündlich vereinbart und liegt leider nirgends schriftlich fest.
Die Nachmieter haben nun den Mietvertrag erhalten und unterschrieben und jetzt möchten die nichts mehr ablösen und sich doch alles selber neu kaufen.
Kann man hier auf Grundlage der Email was machen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Michi
gibt es den keine Zeugen ?
doch, meine Frau und mich. Es steht aber unser Wort gegen das der anderen beiden. Aber wie gesagt per email liegt es uns ja schriftlich vor, dass die alles ablösen möchten…
3 Antworten
Klar, ihr könnt euch einen Anwalt nehmen, die nehmen sich auch einen, und am Ende landet es vor Gericht, wo sie dann (je nach Wortlaut der Mail) im besten Fall dazu verurteilt werden, euch ein paar Teile zum halben Preis abzunehmen. Dein größter Erfolg wird dabei sein, dass ALLE draufzahlen...
Ich würde stattdessen nach einer anderen Lösung suchen, die Möbel selbst verkaufen und dem Nachmieter die Renovierung nach Küchenausbau aufs Auge drücken , sowie die Nutzung seines Kellers als Zwischenlager.
Wenn das Verhältnis immer gut ar, würde ich auch den Vermieter als Vermittler mit ins Boot holen. Vor ihm wollen eure Nachfolger bestimmt nicht als Betrüger dastehen...
Ich würde stattdessen nach einer anderen Lösung suchen, die Möbel selbst verkaufen und dem Nachmieter die Renovierung nach Küchenausbau aufs Auge drücken , sowie die Nutzung seines Kellers als Zwischenlager.
Wie soll das denn gehen? Der Nachmieter hat doch mit der Wiederherstellung des vertragsgemaessen Zustands nichts zu tun und braucht seine Raeume dem Vormieter auch nicht zu Lagerungszwecken zur Verfuegung zu stellen.
Ich vermute, eher nicht, für 1€ ist die "eventuelle" Zusage auch abgegolten? Das war wohl nur ein Angebot, gekauft haben sie die Möbel nicht. Weil es auch früher findige Vemieter gab, die Ramsch auf diese Art teuer absetzen wollten, könnte das vor Gericht nur Kosten verursachen.
fg
Wenn ihr euch muendlich ueber den Preis einig wart und beide zugestimmt habt, ist zwar ein muendlicher Kaufvertrag zustande gekommen, nur werdet ihr das im Bestreitensfall nicht beweisen koennen.
Der Nachmieter wird dann wahrscheinlich behaupten, dass er zwar ein grundsaetzliches Interesse am Kauf der Moebel bekundet habe, es aber nie zu einem Kaufvertrag gekommen sei und er jetzt auch nicht mehr interessiert ist.