Nachmieter abgelehnt - Mindestmietdauer Mietvertrag - Untermiete?

Hallo, wir sind im März 2014 in eine neue Wohnung gezogen. Dabei wurde uns eine EBK eingebaut und wir haben einen Monat mietfrei in der Wohnung gewohnt. Im Mietvertrag wurde deshalb vereinbart, dass wir uns verpflichten dort 2 Jahre (bis 04/16) zu wohnen. In den letzten Wochen hat sich jedoch die Möglichkeit eines eigenen Hauses zur Miete ergeben, außerdem arbeiten wir beide weiter entfernt von der Wohnung. Wir haben uns für das Haus entschieden. Bei der Hausverwaltung der Wohnung haben wir angefragt wie wir nun vorgehen können. Dabei wurde und gesagt, dass wir einen Nachmieter suchen müssen, oder aber die Küche ausbauen und abkaufen können. Beide Möglichkeiten kamen in Betracht, deshalb haben wir unterschrieben und am selben Tag kam Nachricht, dass ein Abkaufen der Küche vom Eigentümer nicht erwünscht ist. Somit bleibt nur der Nachmieter. Alle von uns eingereichten Nachmieter wurden wegen SCHUFA Einträgen abgelehnt. Die letzten Interessenten haben ein sehr gutes einkommen und nur einer von beiden hat einen SCHUFA Eintrag. Heute wurde uns wieder mitgeteilt, dass die Verwaltung die Nachmieter ablehnt. Eigentlich kann man doch aber in dem Fall den Mietvertrag auch nur mit der Person ohne die SCHUFA Einträge abschließen oder? Können wir die Wohnung an die Interessenten untervermieten? Diese Variante wurde uns seitens der Hausverwaltung einmal vorgeschlagen. Wir überlegen jetzt was wir machen, vielleicht hat jemand einen tipp für uns...

Mietrecht, Untermiete, Nachmieter
Vermieter will Tür nach Auzug ersetzt haben

Hallo liebe Leute,

Im Mai 2012 bin ich in eine neue Wohnung eingezogen, mein Vermieter hat mir alle vorhandenen Schäden gezeigt und mit mir ein Übernahmeprotokoll gemacht. Weitere Schäden konnte ich nicht entdecken auf den ersten Blick. (Gucke aber auch nicht in der kleinsten Ecke nach Mängeln). Habe dann ein Jahr lang dort gewohnt und bin dann aus finanziellen Gründen wieder ausgezogen. Die Nachmieterin hatte sich die Wohnung bereits angeschaut als ich noch dort gewohnt habe, und sagte sie würde selber überstreichen. Am Tag der Übernahme, wollte sie jedoch plötzlich alles weiß gestrichen haben. Gab dann ziemlich Stress, weil es ja vorher mündlich anders vereinbart worden ist. Das Ende vom Lied war dann, dass ich alle Tapeten abgerissen hab und die Wohnung so wie es im Vertrag stand übergeben habe. Sie hat die Wohnung dann auch so übernommen und ich habe bereits meine Kaution zurückbekommen. 2 Wochen nach Einzug der Nachmietern, lag aber eine Rechnung bei mir im Briefkasten von 575 Euro. Da die Türzzarge im Bad aufgequollen sei.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe das Bad ja nie unter Wasser gesetzt bzw habe Wasser von Dusche oder Badewanne immer weggewischt und ausreichend gelüftet. Bei meinem Einzug habe ich nicht darauf geachtet und bei meinem Auszug ist mir an der Tür auch nichts aufgefallen. Die Nachmieterin könnte den Schaden ja auch bereits selbst verursacht haben. Muss ich jetzt für den Schaden aufkommen?

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden, Nachmieter

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