Parkplatz gemietet - Vermieter kündigt?

Eine Freundin hat seit Oktober einen Parkplatz gemietet. Drei Tage nach der Unterzeichnung des Mietvertrags und der vollständigen Bezahlung inklusive Kaution, stellte plötzlich jemand ohne Erlaubnis ein fremdes Auto auf ihrem gemieteten Parkplatz ab. Sie versuchte, die Situation friedlich zu klären und kontaktierte den Vermieter, da dieser im selben Gebäude arbeitet.

Zwei Tage vergingen, ohne dass das Auto entfernt wurde oder ein Abschleppdienst beauftragt wurde. Der Vermieter sagte, er kenne die Person, und tatsächlich wurde das Fahrzeug zwei Tage später auf den Parkplatz des Vermieters umgestellt.

Kurz darauf parkte meine Freundin das erste Mal ihr eigenes Fahrzeug auf dem gemieteten Platz. Doch weniger als 24 Stunden später kam eine ältere Frau, die ebenfalls im Gebäude wohnt und dort auch ihren Parkplatz hat, auf sie zu. Sie fragte meine Freundin forsch, wer sie überhaupt sei und warum sie dort parke. Meine Freundin fragte daraufhin, wer die Frau sei, da sie sie nicht kannte und die Frau sich nicht vorgestellt hatte. Die ältere Dame reagierte daraufhin sehr gereizt.

Später parkte meine Freundin ihr Fahrzeug um, da sie einen Pkw-Anhänger erwartete (dieser Punkt war ebenfalls im Mietvertrag festgehalten). Daraufhin kam die ältere Frau erneut, meckerte herum und warf ihr vor, den Zugang zu blockieren und den Mülltonnenweg zu versperren – obwohl ausreichend Platz vorhanden ist.

Der Anhänger wurde für etwa 100 Euro geliefert, und der Lieferant wurde Zeuge der weiteren Anschuldigungen der älteren Frau. Sie behauptete Dinge, die nicht stimmten, und drohte, sich bei der Verwaltung zu beschweren. Meine Freundin versuchte weiterhin, die Situation friedlich zu klären, und bot an, den schriftlichen Mietvertrag zu zeigen, der ihr das Parkrecht bestätigte. Die ältere Frau weigerte sich jedoch, diesen anzusehen, und setzte ihre Anschuldigungen fort.

Meine Freundin schlug vor, die Polizei zu rufen, damit diese die Sachlage klären könnte, was die ältere Frau jedoch ablehnte.

Heute informierte meine Freundin den Vermieter über den Vorfall. Sie war der Meinung, dass der Vermieter die Anwohner hätte informieren oder zumindest Rücksprache mit ihnen halten sollen, bevor er den Parkplatz vermietete. Sie fragt sich nun, ob sie sich jedem Anwohner gegenüber rechtfertigen muss.

Statt Verständnis zu zeigen, erhielt sie vom Vermieter eine Nachricht, die andeutete, dass er ihr kündigen wolle. Dies kam überraschend, da sie ja die Liefergebühr für den Anhänger bezahlt hat und diesen zu der Adresse liefern ließ, an der sie den Parkplatz gemietet hat.

Nun steht der Anhänger dort ohne Kennzeichen und kann nicht bewegt werden. Wenn sie nun kurzfristig ein gelbes Kennzeichen organisieren muss, entstehen ihr zusätzliche Kosten, und sie muss jemanden finden, der eine Anhängerkupplung besitzt, um den Anhänger umzuparken.

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Kein Hauptmieter - trotzdem Gesamtschuldner?

Liebe Community,

ich befinde mich in folgender Situation: Ich wohne seit einem Jahr in einer WG und habe damals einen Mietvertrag für mein Zimmer und die Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume abgeschlossen. In dieser WG gibt es drei weitere Zimmer, welche nicht Teil des Mietvertrags sind und ich auch keinen Einfluss drauf habe wer darin einzieht.

Nun kam es gestern zu einem "Vorfall". Einer meiner Mitbewohner hat gekocht und dabei den Feueralarm im Hausgang ausgelöst, da er die Haustür geöffnet hat, damit der Rauch abzieht (kein Fenster in Küche vorhanden). Der Rauchmelder im Gang kann nur durch die Feuerwehr abgeschalten werden, folglich kam es zu einem harmlosen, aber notwendigen Feuerwehreinsatz.

Der Vermieter schrieb uns (allen Mitbewohnern) heute folgende Mail:

[...] wie uns heute von Mitgliedern der Hausgemeinschaft sowie der Feuerwehr [...] mitgeteilt wurde, wurde durch Ihr Kochverhalten am gestrigen Sonntag ein Einsatz der Feuerwehr ausgelöst. Wie uns beschrieben und durch die Feuerwehr festgehalten wurde, wurde durch die übermäßige Garung von Nahrung in Ihrer Wohnung ein solcher Dampf produziert, der sodann den Feueralarm im Haus ausgelöst hat.
Der Einsatz der Stadtfeuerwehr im Falle eines Fehlalarm führt zu Kosten, die von Verursacher zu tragen sind.
Auch sin im Zuge des Feuerwehreinsatzes der Alarmknopf des Brandalarmsystems von der Feuerwehr fachgemäß benutzt und dadurch beschädigt worden, welcher nun ersetz werden muss.
 
Die Kosten für den Feuerwehreinsatz sowie die Raparaturmaßnahmen an der Brandmeldeanlage sind daher von Ihnen als Mieter als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Kostenrechnungen werden Ihnen zugestellt.

Das entscheidende Zitat ist "Die Kosten [...] sind daher von Ihnen als Mieter als Gesamtschuldner zu tragen.".
Kann das sein? Für mich ist unverständlich warum ich Kosten tragen soll für einen Mitbewohner bei dem ich nicht einmal die Chance hatte, mitzubestimmen, ob dieser einziehen soll / darf. Dann könnte der Vermieter mir ja auch Mitbewohner zuteilen, bei welchen Zahlungsausfälle zu erwarten sind, für welche ich dann in Zukunft haften müsste. Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Im Mietvertrag findet sich folgende Klausel:

Mehrere Personen haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

Ich vermute, dass diese Klausel auf welcher der Vermieter sich beruht nicht rechtskräftig ist und nur dann gelten würde, wenn man einen gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag vorliegen hätte.

Letztlich habe ich noch folgende Frage: Wie soll ich weiter vorgehen? Am liebsten würde ich besagten Mitbewohner abmahnen lassen oder rausschmeißen lassen, da er in der Vergangenheit schon öfters den Hausfrieden gestört hat.

Vielen lieben Dank für alle Antworten!

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