Normalerweise ist es glaube ich so, dass zwischen Mieter und Vermieter erst 3 Monate von Zahlungsrückständen bestehen müssen, damit fristlos gekündigt werden kann seitens des Vermieters.
Also wenn ab dem 3. Monat die Miete nicht mehr eingegangen ist
(als Beispiel: am 1.1. nicht am 1.2. nicht und zum Schluss am 1.3. nicht, kann der Vermieter ab dem 1.3. fristlos kündigen und auch eine Räumungsklage vollziehen lassen, wenn der Mieter nicht freiwillig geht. Im Grunde wären das dann "nur" etwas mehr als 2 volle Monate und ein paar zusätzliche Tage nach dem 1.3., damit der Mieter Zeit hat seine Sachen zu packen und die Wohnung zu übergeben. Wenn der Mieter nicht freiwillig geht und der Vermieter nur durch eine Räumungsklage den Mieter aus der Wohnung bekommt, sind es glaube ich 1-2 Wochen nach dem 1.3. und wenn der Vermieter sofort eine Räumungsklage beauftragt ca. 1-2 Wochen, bis die Polizei/Ordnungsamt vor der Tür steht und die Wohnung samt Ex-Mieter räumt.)
Beim 2. Beispiel, bei dem es in dieser Frage geht, ist es jedoch ein Mietvertrag auf Zeit zwischen Mieter und Untermieter. Dauer des Mietvertrages ist vom 1.7.24 bis zum 31.10.24, also fast 4 volle Monate an Mietdauer.
Die Kaution (500€) wurde in dem Fall direkt zu Mietbeginn gezahlt und dokumentiert, so wie die Miete für Juli und August wurden bereits gezahlt (450€ warm/Monat).
Die Mietzahlung für September steht noch aus (Stand: 16.9.24.), und am 1.10.24 wäre die letzte Gesamtmiete (450€) fällig, bevor der Mietvertrag sowieso am 31.10.24 endet.
Somit stünde ein Betrag von insgesamt 900€ an Mietrückstand insgesamt offen. Wenn keine Schäden in der Wohnung entstanden sind, können die 500€ Kaution dafür verwendet/einbehalten werden, sodass sich der Mietrückstand von 900€ auf 400€ reduzieren würde.
Die eigentliche Frage: Gelten für einen Untermieter andere gesetzliche Regelungen als für einen normalen Mieter? Könnte ein Untermieter statt nach 3 nicht bezahlten Monatsmieten sofort nach einer nicht bezahlten Monatsmiete fristlos gekündigt werden, so dass der Untermieter bereits inkl. Räumungsklage im Monat September die Wohnung verlassen/räumen/übergeben muss?
Oder gelten bei einem Untermieter dieselben rechtlichen Regelungen wie bei einem normalen Mieter mit den 3 Monatsmieten? Da nur 2 Mietzahlungen nicht geleistet werden bis der Mietvertrag des Untervermieters ausläuft wäre eine fristlose Kündigung ab dem 3. Monat ohne Mietzahlung sowieso nicht möglich, oder? Das wäre die Frage hier.