Kündigungsfrist am Reitstall verkürzen?

Hallo,

ich hab mal eine Frage: und zwar stehe ich mit meinem Pferd in einem Stall, in dem es eine Kündigungsfrist von drei Monaten gibt. Dies ist vertraglich so abgemacht. Nun ist es jedoch so, dass schon seit einem Jahr die Zustände am Stall immer schlechter werden, so dass mein Pferd nun schon 60 kg abgenommen hat. Vertraglich war Vollpension abgesprochen was aber seit geraumer Zeit nicht eingehalten wird. Es bessert sich nichts, sondern wird immer schlimmer und der StallBesitzer möchte sogar noch mehr abrechnen. Meiner Meinung nach ist das Tierwohl gefährdet, und wenn ich noch weitere drei Monate an diesem Stall stehen würde, weiß ich nicht, ob mein Pferd den Winter überlebt. Außerdem hält sich der Stallbesitzer ja nicht an das was vertraglich abgemacht wurde. Nun habe ich einen guten Stall gefunden, in dem ich Mitte Oktober schon einziehen könnte. Die Kündigung ist nun auch verschickt, aber laut Kündigungsfrist könnte ich ja frühestens im Januar ausziehen. Wie ist das denn in solchen Sonderfällen?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob es rechtlich korrekt ist, mir bis Januar den vollen Preis der Boxenmiete weiterhin abzurechnen. Denn es fallen ja auch deutlich weniger Arbeiten an, es wird weniger Strom verbraucht und weniger Wasser. Dass der Stallbesitzer noch eine Art Kaltmiete haben möchte, kann ich gut verstehen, aber ist es rechtens den vollen Preis zu verlangen?
Liebe Grüße

Kündigung, Pferd, Recht, Mietvertrag, kündigen, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Pferdehaltung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietvertrag