Hallo zusammen.
Bei uns wurde vor kurzem von unserem Vermieter ein Handwerker beauftragt, der das Briefkastenschloß getauscht hat, da es defekt war.
Heute wurde uns die Rechnung in Höhe von 107,74€ zugestellt mit der Bitte um Bezahlung.
Laut unseres Mietvertrages heißt es:
- Kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter bis zum Betrag von 76 € selbst zu tragen. Der Höchstbetrag für kleinere Instandsetzungen beträgt innerhalb eines Kalenderjahres 8% der Jahreskaltmiete.
- Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden and den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, dem Heiz- und Kocheinrichtungen, dem Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Nicht umfasst hiervon werden fest im Mauerwerk verlegte Einrichtungen.
Muss ich das zahlen? Der letzte Absatz der Klausel „ Nicht umfasst hiervon werden fest im Mauerwerk verlegte Einrichtungen“ macht mich stutzig und ich bin überfragt.
Danke im Voraus.