Hallo zusammen, da ich den Beitrag schon so ähnlich erstellt hatte, es aber inzwischen Neuigkeiten gibt, brauche ich bitte euer Wissen.
ich habe seit 15. August 2023 bis 07.07.2024 eine Kellerwohnung bewohnt. Ca. 54 Quadratmeter. Nebenkosten waren bei 120 Euro. 480 Euro Kaltmiete.
Kaution 960 Euro.
Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht erhalten. Der Vermieter hat ja bis zum Ende des Jahres 2024 Zeit für die Abrechnung 2023. Und für die Abrechnung 24 bis Ende 25. So weit so gut.
Was mir seltsam vorkommt, ist das der Vormieter noch nicht seine Nebenkostenabrechnung 2022 bekommen hat. Deswegen geht er jetzt auch gerichtlich dagegen vor.
Der Mieterbund meinte zu mir das ich ab Oktober anteilig die Kaution geltend machen kann.
Habe gestern auch nochmals der Vermieterin geschrieben. Diese meinte das der Makler im Recht wäre ( Hausverwalter,) da es keine Verbrauchsdaten von mir gäbe. Weil ich ja so kurz drin gewohnt habe.
Mir geht nicht runter warum der Hausverwalter ( angesehener Makler hier in der Gegend wohlgemerkt), so darauf behaart im Recht zu sein? Das war das was die Vermieterin mir gestern geschickt hat:
Im Mietvertrag steht: Über die Kaution ist 3 Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. STEHT EINE VORAUSSICHTLICHE FORDERUNG NOCH NICHT FEST ; SO IST DER VERMIETER / HAUSVERWALTUNG BERECHTIGT ; EINEN DER VORAUSSICHTLICHEN FORDERUNG ENTSPRECHENDEN BETRAG AUCH DARÜBER HINAUS ZURÜCKZUBEHALTEN: Da Herr ... für die kurze Mietdauer keinen Verbrauchsvergleich hat und man nicht weiß, ob Sie in Ihrer Mietzeit einen hohen oder niederen Verbrauch 2023 /2024 hatten und ob die geleisteten Nebenkostenzahlungen ausreichen, ist das auch im Mietvertrag so festgehalten. Denn nach Auszahlung von Kaution möchte der Vermieter nicht noch seine Nebenkostennachzahlung einfordern müssen.
Der Makler meinte im Recht zu sein. Ich schrieb der Vermieterin, dass wir ja dann sehen ob er Recht hat.
Und desweiteren, muss ich den Schriftverkehr vom Mieterbund ja bezahlen.Nicht das ich mir ein Eigentor schieße 😅
Grüße:)