Mietkaution in drei Raten zu zahlen?
Liebe Community!
FRAGE : Kann die Mietkaution in drei gleichen Raten bezahlt werden?
Folgende Klausel im Mietvertrag ist vorhanden:
4 Kaution
4.1 Zur Sicherung sämtlicher Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag hat der Mieter Sicherheit zu
leisten durch Zahlung eines Geldbetrages (Kaution) in Höhe 1.200,00 €.
4.2 Die Kaution ist spätestens eine Woche vor Mietbeginn auf das unter Ziffer 3.6 genannte Konto zuüberweisen. Ein Überweisungsbeleg ist bei der Wohnungsübergabe mitzuführen. Bitte verwenden Sie als Verwendungszweck den Titel Kaution plus App.Nr. und überweisen Sie diese separat zur Miete. Kontodaten siehe §3 Miete.4.3 Der Anspruch auf die Übergabe der Wohnung besteht erst nach vollständiger Zahlung der
Kaution.
4.4 Der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution ist spätestens 6 Monate nach Beendigungdes Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter ist berechtigt, evtl. ihm noch zustehende Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit dem Rückzahlungsanspruch zu verrechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt der Höhe nach noch nicht fest, ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderungshöhe entsprechenden Betrag zurückzubehalten.
4 Antworten
Falls beide Seiten den Mietvertrag schon unterschrieben haben, bist du fein raus.
Das Recht auf Ratenzahlung der Kaution ist nämlich im BGB geregelt (§ 551 Abs. 2 BGB).
Dir dürfen keine Nachteile daraus entstehen, dass du so zahlst wie im BGB geregelt.
Ich würde das Thema nur nicht bei Vertragsunterzeichnung ansprechen, nachher bekommst du keinen Mietvertrag...
Kann die Mietkaution in drei gleichen Raten bezahlt werden?
Dazu steht nichts in der zitierten Klausel.
Falls du das vorhast, unbedingt vorher mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren. Vermieter muss dem zustimmen.
Vermieter muss dem zustimmen.
Nein. Denn das Recht auf Ratenzahlung ist gesetzlich geregelt. BGB § 551
Falls du das vorhast, unbedingt vorher mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren. Vermieter muss dem zustimmen.
Nein, muss er nicht. Die Ratenzahlung der Kaution ist im BGB geregelt. Darüber kann sich der Vermieter nicht hinwegsetzen.
Das kann vermutlich klappen, aber du wirst nicht eher die Schlüssel bekommen, bevor die letzte Rate bezahlt ist und die Miete läuft natürlich bereits schon.
Das wäre aber dann illegal und könnte für den Vermieter sehr teuer werden.
Wenn die erste Miete und die erste Rate der Kaution bezahlt sind, muss auch die Wohnung übergeben werden. Wenn nicht können auf den Vermieter hohe Schadensersatzforderungen zukommen.
Einlagerung des Umzugsguts
Hotelübernachtungen
Dann darfst du nicht vermieten!"
Wenn du vermietest, dann hast du dich auch ans geltende Gesetz zu halten.
Und das besagt, dass die Mietkaution in 3 Raten gezahlt werden kann und das ist bindend.
Eine Klausel um Gesetze außer Kraft zu setzen kannst du zwar gerne in den Mietvertrag mit eintragen, diese hat aber keinerlei Bestand, da diese Klausel rechtswidrig wäre.
Und bei abgeschlossenem Mietvertrag hast du natürlich den Schlüssel zu übergeben und dabei Anspruch auf die 1.Rate der Mietkaution.
Du bist ja echt ein schnuckel, dass du denkst einfach mal so Gesetze biegen und brechen zu können, wie du Lust und Laune hast....
Deshalb regeln das die meisten wohl nur über 2 Monatsmieten. Bei mir bekommt keiner den Schlüssel, so lange die 2 MM nicht auf dem Konto sind oder bar.
Der zahlt 1 Monatsmiete Kaution und dann garnix mehr. Und dann?
Dann haste die Po-Karte ;-)
Darum vereinbart man ja auch 3 KM Kaution. Denn wenn 2 davon offen sind kann man dem Mieter fristlos kündigen.
Nochmal, solange dem Mieter die Mietsache nicht übergeben wurde muß er gar nichts zahlen. Weder Kaution, noch Miete.
Er könnte der Vermieter schadensersatzpflichtig machen oder fristlos kündigen.
Was habe ich von einer fristlosen Kündigung, wenn eine Räumungsklage notwendig wird?
Nein. Mein Haus - meine Regeln! Keiner zieht ein ohne 100% Kaution in meiner Tasche. Das wird auch im Mietvertrag genau so vereinbart.
Nein, nicht dein Haus und deine Regeln.
Dann darfst du nicht vermieten!"
Wenn du vermietest, dann hast du dich auch ans geltende Gesetz zu halten.
Und das besagt, dass die Mietkaution in 3 Raten gezahlt werden kann und das ist bindend.
Eine Klausel um Gesetze außer Kraft zu setzen kannst du zwar gerne in den Mietvertrag mit eintragen, diese hat aber keinerlei Bestand, da diese Klausel rechtswidrig wäre.
Und bei abgeschlossenem Mietvertrag hast du natürlich den Schlüssel zu übergeben und dabei Anspruch auf die 1.Rate der Mietkaution.
Du bist ja echt ein schnuckel, dass du denkst einfach mal so Gesetze biegen und brechen zu können, wie du Lust und Laune hast....
@Pharao1961: Im übrigen hast du keinen Anspruch auf Kaution in deine Taschen.
Die Mietkaution hat nichts mit deinen Taschen zu tun, sondern muss separat auf einem Kautionskonto angelegt werden.
Denn dies ist nicht dein Geld! Es ist das Geld des Mieters und bleibt auch seines!
Die Kaution darf auch nicht einbehalten werden einfach so, sondern dient einzig und allein dem Zweck für etwaige Schäden oder andere Kosten zu decken, wenn das Mietverhältnis gekündigt wurde.
Aber es bleibt immer Eigentum des Mieters und nicht deins (also als Vermieter).
Doch, es ist und bleibt mein Haus. Ich verlange 2 Monatsmieten und so lange die nicht bei mir sind, gibt es keinen Schlüssel. Das ist vertraglich so vereinbart. Basta.
Laut Gesetz, BGB § 551, haben Mieter das Recht die Kaution in 3 Raten zu zahlen.
.1. Rate zu Mietbeginn und die anderen 2 in den Folgemonaten zusammen mit der Miete.
Man sollte aber folgendes bedenken:
Wenn man in einer Selbstauskunft angegeben hat, dass man in der Lage ist, die Miete regelmäßig zu zahlen und auch die Kaution, macht das ein sehr schlechtes Bild, wenn man gleich so daher kommt und schon bei Mietbeginn dem Vermieter praktisch erklärt, dass man gar nicht so flüssig ist, wie ursprünglich angegeben. Vermieter werden dadurch nicht gerade gut gestimmt reagieren.
Hat man das Geld für die Kaution, zahlt man sie am besten gleich zu Beginn. Es entsteht kein finanzieller Schaden in Bezug auf Zinsverlust o. ä., aber ein Imageschaden, der sich noch lange auswirken kann.
Wenn dem Mieter die Mietsache nicht übergeben wird zu Mietbeginn muß er gar nichts zahlen. Weder Kaution noch Miete.