Kann ein Mietgegenstand einfach geändert werden?

2 Antworten

Der Garten liegt im Bereich eines Bebauungsplanes + darf dann natürlich jederzeit vom Bauherren für einen Neubau genutzt werden. Ist die Gartennutzung im Mietvertrag festgehalten, müssten Aufhebungsverträge gemacht werden, weil es eigentlich eine Art Mieterhöhung ist + das ja nun wegfällt. War es aber nur eine mündliche Zusage, ist es nur eine Erlaubnis, die solange dauert, wie sie dauert. Und die man auch nicht Verarschung nennen kann. Die Überlassung war eben nett, solange sie dauerte. Länger wär schöner gewesen, aber es ist wie es ist. Lässt Du regelmäßig jemanden mit Deinem Auto fahren, kann der nicht verlangen, dass Du es nicht irgendwann abschaffst.

Der Garten ist ja eben nicht Teil der Mietsache - du hast ihn nicht mit gemietet. Und er wird ja nicht dauerhaft komplett verschwinden.


BeanieGreenie00 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 13:07

Ok... ich dachte wenn so damit "geworben" wird, ist das eine Täuschung. Ich wollte nämlich schon einen Garten. Wenn da jetzt noch 8 Parteien gegenüber sind und dazwischen 6 Meter Garten, ist das ja doch etwas anderes als davor. Und ob da noch Privatsphäre herrschen kann? Komme mir schon "übers Ohr gehauen" vor