Kann ein Mietgegenstand einfach geändert werden?
Hallo, ich bin seit einem halben Jahr in einer Mietwohnung, bei dem Wohnkomplex ist ein Garten mit dabei. Beim Wohnung ansehen sagte man uns, dass das ein Gemeinschaftsgarten ist und jeder ihn nutzen darf. Jetzt soll dort plötzlich noch ein Wohnkomplex gebaut werden, in den Garten, und ich komme mir etwas verarscht vor, weil es vorher hieß der Garten ist so toll für die Kinder die hier wohnen etc. Gilt da nicht sowas wie "gemietet wie gesehen"? Hätte ich gewusst, dass nach einem halben Jahr hier Baulärm in 6 Meter Nähe stattfindet, hätte ich mir das doppelt überlegt herzuziehen. Hätten die da nicht was sagen müssen? Und selbst wenn das jetzt eine spontane Sache war, muss man da nicht was an der Miete dann ändern? Hoffe man versteht das Problem das ich empfinde.
(Das alles spielt sich in Franken ab, falls das relevant ist)
2 Antworten
Der Garten liegt im Bereich eines Bebauungsplanes + darf dann natürlich jederzeit vom Bauherren für einen Neubau genutzt werden. Ist die Gartennutzung im Mietvertrag festgehalten, müssten Aufhebungsverträge gemacht werden, weil es eigentlich eine Art Mieterhöhung ist + das ja nun wegfällt. War es aber nur eine mündliche Zusage, ist es nur eine Erlaubnis, die solange dauert, wie sie dauert. Und die man auch nicht Verarschung nennen kann. Die Überlassung war eben nett, solange sie dauerte. Länger wär schöner gewesen, aber es ist wie es ist. Lässt Du regelmäßig jemanden mit Deinem Auto fahren, kann der nicht verlangen, dass Du es nicht irgendwann abschaffst.
Der Garten ist ja eben nicht Teil der Mietsache - du hast ihn nicht mit gemietet. Und er wird ja nicht dauerhaft komplett verschwinden.
Ok... ich dachte wenn so damit "geworben" wird, ist das eine Täuschung. Ich wollte nämlich schon einen Garten. Wenn da jetzt noch 8 Parteien gegenüber sind und dazwischen 6 Meter Garten, ist das ja doch etwas anderes als davor. Und ob da noch Privatsphäre herrschen kann? Komme mir schon "übers Ohr gehauen" vor