Vermieter verbietet Einfahrt zum be - und entladen

Unsere Wohnungsbau-Genossenschaft hat eine Schranke installiert, damit Fremdparker nicht mehr die vermieteten Parkplätze blockieren. Soweit ist diese Massnahme sinnvoll. Allerdings ist für Mieter der Wohnanalge, die keinen Parkplatz innerhalb der Anlage haben, ein gravierender Nachteil entstanden; sie müssen ihre Fahrzeuge auf der öffentlichen Strasse parken und von dort aus Einkäufe oder sonstige bewegliche Habe, egal wie schwer oder Sperrig diese ist, quer über die Anlage transportieren und dem Vorstand der Genossenschaft ist es völlig egal, ob diese Personen alt, gebrechlich oder körperbehindert ist! Auf Anfrage bei unserer Genossenschaft wurde mir lediglich telefonisch mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen geben wird, dass Mietern ohne PKW-Stellplatz auch kein Chip zum öffnen für die Schranke ausgehändigt wird, um den PKW zum kurzfristigen Be- und Entladen in die Anlage das einfahren ermöglicht. Im günstigstem Fall beträgt der Weg von der öffentlichen Strasse bis zu den Hauseingängen zwischen 100 und 150 Metern, je nach Parkplatzsituation auf der öffentlichen Strasse.

Ich denke mal, dass durch die telefonische Kontaktaufnahme seitens der Wohnungsbau-Genossenschaft eine schriftliche Stellungnahme vermieden werden soll, um keine Rechtsgrundlage zu bieten.

Meine Frage nun: Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen, uns einen Schranken-Chip auszuhändigen ?

Mieter, Vermieter
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Streichen der Heizkörper keine Vermieter Sache?

Und zwar gehts es um diesen Auszug aus meinen Mietvertrag:

Nr. 5 Erhaltung der Mietsache

1.Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur gemeinschaftlicgen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räume zu sorgen.Nachteile aus Kältebrücken für die Nachtbarwohnungen sind zu vermeiden oder umgehend durch adäquate Beheizung abzustellen. 2.Schöhnheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen.Die Schönheitsreperaturen umfassen: das Anstreichen oder Tapezieren der Wände udn Decken und den Innenanstrich der Fenster,das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre.

Schöhnheitsreperaturen sind in der Regel nach Ablauf folgenden Zeiträume auszuführen: in Küchen ,Bädern und duschen alle 3 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der türen,Heizkörper udn Heizrohre spätestens 4 Jahre durchzuführen In Wohn- und Schlafräumen,Fluren,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreperaturen beweispflichtig. 3.Lässt im einzelfall der Zustand der Wohnung eine Verläbngerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so verlängert oder verkürzen sich die Fristen gemäß Abs. 2, ggf. und hinsichtlich einzelner Schönheitsreperaturen. Hierrüber das Wohnungsunternehmen nach billigen Ermessen.

Meine Frage dazu ist: Muss ich Heizkörper selber streichen? Muss ich Türen Streichen? Selbst wenn ich erst 3 Jahre in der Wohnung lebe, Raucher bin und zur Miete in einer Eigentumswohnanalge wohne? Hinzu kommt die Wohnung geht laut der Zuständige Person der Wohnbaugesellschaft, die nächsten 6 Monate in den Verkauf daher sind auch keine Nachmieter erwünscht.

Wie verhält sich das alles in einer Eigentumswohnanlage

lg

Mieter, Renovierung
Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

vor etwa 1 Jahr kam es zu einem unverschuldetem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung über uns. Dadurch bedingt schimmelte lange später unser Badezimmer und die anliegende Schlafzimmerwand. Die Behebung dauerte mehrere Monate, da die Fa. keine direkte Trocknung vornahm, sondern die Nässe im Laufe der zeit selbst abtrockenn sollte. Monatelang lebten wir mit einer aufgerissenen Wand, konnten die Badewanne nicht nutzen (wir haben zwei Kinder!). gefliest wurde nur die Wand um die Badewanne herum wo der schimmel sichtbar wurde. Bröckelnder Putz und andere Schadhafte Stellen wurden ignoriert. Zum Anwalt gingen wir leider etwas zu spät, so dass wir die Miete nicht mehr gemindert haben. Man sagte uns auch, rückwirkend sei das nicht möglich.

Seit etwa 1 Woche tropft es nun stetig im Flur unter der Duschtasse. (Wir haben eine zweigeschossige Wohnung). Wir haben eine alte Badematte drunter gelegt und wischen mehrmals täglich. Die Tapete löst sich ab. Putz bröckelt herunter. Sofort informierten wir den Vermieter, der auch heute eine Fa. rausschickte. Passiert ist heute noch nichts, ausser dass eine Feuchte von 100% festgestellt wurde und ein neuer Termin vereinbart wurde.

1 Woche lang dürfen wir nun die (einzige) Dusche nicht benutzen. Die Badewanne ist laut Aussage der Fa. und des Vermieters zum Duschen nicht geeignet, da die Wände feucht werden könnten und dies wiederum Schimmel begünstigt. Einen Vorhang vor der Badewanne haben wir nicht. Wollen wir eigentlich auch nicht bezahlen ...

Laut ersten Auskünften wird nun wohl die Duschtasche ausgetauscht. Zur Feuchtebehebung im Flur wurde nichts gesagt, ausser, dass wir nicht duschen dürfen.

Wir finden sehr ärgerlich, dass nun zum 2. Mal im Jahr nur eine Teilsanierung vorgenommen wird, wir erneut mehrere Termine wahrnehmen müssen (beide voll berufstätig), wenn doch alles bei einer Komplettsanierung hätte behoben werden können. Wir hatten auch schon beim ersten Schaden auch gemeldet, dass die Toiletten veraltet (Ersteinrichtung, Bau ca. 1970) und undicht sind, der Fussboden im Bad ebenfalss feucht sein und schimmeln könnte .... aber man sah nicht mal nach, sondern ignoriert das. Der Flur, aus dessen Decke es nun stetig tropft, soll ebenfalls nur "teilrenoviert werden". Also, 2 Bahnen Tapete werden ersetzt und gestrichen, dass wars.

In unseren Augen ist das Flickschusterei, die uns nur immer mehr Termine abringt, die wir von der Arbeit freinehmen müssten.

Müssen wir das wirklich hinnehmen? Haben wir eine Chance endlich eine Komplettsanierung der Bäder und des Flurs zu fordern?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter