Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)

Hier der Auszug aus meinem Schreiben:

"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."

Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P

Danke im vorraus schonmal!!!!

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Frage zur Untervermietung und Jobcenter?

Hallo, will von meiner 4 Zimmer Wohnung 3 Zimmer an eine Familie untervermieten. Die Familie bekommt Leistungen von Jobcenter. Soll heißen, dass die 3 Zimmer durch das Jobcenter bezahlt werden. Habe die mündliche Erlaubnis von meinem Hauptvermieter. Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert.

Habe der Familie die Mietbestätigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag gemeinsam aufgesetztz, welcher von der Familie bisher nicht unterschrieben wurde, weil das OK vom Amt fehlt.

Das Amt möchte nun von der Familie den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis zur Untervermietung. Hauptmietvertrag möchte ich nicht rausrücken aus Datenschutz Gründen. Und der Hauptvermieter möchte keine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung geben. Er sagt, dass er ebenfalls nix mit dem Jobcenter zu tun haben will. Sein Name geht dem Amt nichts an.

Nun die Frage: Was kann man nun tun? Untermietvertrag ist rechtens und sollte ausreichen. Warum will das Amt nun eine Bestätigung? Woher soll man diese nehmen, wenn der Vermieter nur eine mündliche Genehmigung geben will? Meines Wissens ist sowas doch gar nicht rechtens. War selbst mal ein Untermieter und musste dem Amt keine Bestätigung vorlegen, dass mein damaliger Untervermieter überhaupt vermieten darf.

Danke für eure (hoffentlich hilfreichen) Antworten!

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Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

Hallo!

Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis interessiert sich gerade für eine eigene Wohnung. Er ist schon seit einiger Zeit arbeitslos, sie beginnt zum 1. September eine Ausbildung. Mit seinem Arbeitslosengeld & ihrer Ausbildungsvergütung könnten sie die Miete für eine Wohnung stemmen, die sie sich angesehen haben.. ein komfortables Leben können sie sich ansonsten zwar nicht von dem Geld einrichten, aber sie wollen unbedingt eine eigene Wohnung.

Ein Vermieter hat ihnen zu verstehen gegeben, dass sie die fragliche Wohnung zwar seinetwegen schon mieten könnten, er aber zur finanziellen Sicherheit aufgrund der unsicheren Geldverhältnisse des Paares eine Bürgschaft haben möchte ------------> jemand muss praktisch bürgen dafür, dass er die Miete und etwaige Schulden bezahlen würde, wenn die beiden es selbst nicht mehr schaffen sollten.

Da liegt das Problem --------> ein Elternpaar kann nicht bürgen, weil man selber auch erhebliche finanzielle Probleme hat. Das andere Elternpaar wäre grundsätzlich bereit diese Bürgschaft zu übernehmen, allerdings kommt hier rechtlicher Fragenkomplex auf!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Wäre klasse, wenn ihr vllt. hier etwas beisteuern könntet :)

Herzlichen Dank & noch 'nen schönen SOnntag!!

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Wasserschaden durch defektes Rohr in der Wand - Schimmel - modriger Geruch - Wer hilft?

Hallo zusammen,

Und zwar kam ich letzten Mittwoch früh (17.06.) von der Arbeit nach Hause und bemerkte einen großen Wasserfleck mit "pelzigen" Stellen an der Wand im Flur (Rigips). Ohne jegliche Wasserspuren in der gesamten Wohnung. Der Wasserfleck ist auch in der Nähe vom Stromkasten und der bei der Telefondose unmittelbar.

Habe direkt meinen Vermieter angerufen und informiert. Die frühere Hausverwaltung auch. Und den Hausmeister ebenfalls, der sich das wenig später auch ansah. Scheinbar ist ein Rohr innerhalb der Wand undicht. Die Wand ist zwischen Badezimmer und Flur.

Mittlerweile verfärbt sich die Wand dunkler. Teilweise schwarz und es sieht so aus, als löse sich auch langsam die Rauhfaser. Außerdem riecht es bereits modrig. So, bislang hab ich vom Vermieter dazu nix mehr gehört, obwohl ich denen das auch mit dem Schimmel mitteilte.

Als ich den Vermieter heute nochmal anrief sagte der: ich dachte sie wollen den Hausmeister nochmal drauf sehen lassen und sich dann melden.

Dabei hab ich das nie behauptet. Außerdem hat er das alles bereits gesehen.

Der Schaden wird schlimmer. Und eine Lösung liegt noch nicht vor. Der Vermieter wollte sich an den Hausmeister wenden und dann wieder bei mir anrufen. Tat er nicht.

Da ich noch nie Wasserschäden und/ oder Schimmel in der Wohnung hatte, frage ich mich:

1. Ist das ein Notfall? 2. Wie viel Zeit muss ich den Vermietern geben, um zu reagieren? 3. Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur und weitere Maßnahmen rufen und dann die Kosten mit der Miete verrechnen?

Danke für Hinweise

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