Wohungsabschlusstür verzogen, wer zahlt? Mieter?

Ich bin Vermieter einer Einliegerwohnung und wohne ebenfalls in dem Einfamilienhaus, das Haus ist 10 Jahre alt. Wir haben den gleichen Eingang, gemeinsames Treppenhaus, die Einliegerwohnung (gehobenen Ausstattung, mit Terasse) befindet sich im Kellergeschoss. Seit Dez. 2012 habe ich einen neuen Mieter. Es geht um die Wohnungsabschlusstür, es ist eine massive Buche Echtholztür. Nach 3 Monaten kam mein Mieter auf mich zu und sagte, die Wohnungsabschlusstür würde nur sehr schwer schließen, die schließt inzwischen nur noch, wenn sie richtig ins Schloss geknallt wird. Die Tür hat sich verzogen. Ich habe gehofft, das sich das im Sommer wieder reguleirt, hat es aber nicht. Ich gehe davon aus, dass es mit dem nicht ordentlichen Lüften (Feuchtigkeit) zu tun hat. Ich habe ihm beim Einzug eine schriftl. Anleitung „Richtiges Lüften“ ausgehändigt. Jedes Mal wenn er seine Wohnung verlässt ist ein unangenehmer stickiger „Duft“ im Treppenhaus, was auf nicht Lüften in der Wohnung zurück zu führen ist, ich habe ihn schon mehrfach darauf hingewiesen täglich Stoßzulüften. Er heißt die Wohnung auch nur bedingt, um Geld zu sparen, ich habe ihm gesagt, dass die Wohung mindestens auf 18 ° C geheizt werden muss, steht auch auf dem Beiblatt "Richtiges Lüften" .Es gab auch schon nach 4 Wochen im Bad Schimmelansatz, was er jetzt im Griff hat. Ich vermietet seit 10 Jahren die Wohnung, es gab noch nie Probleme mit der Wohnungsabschlusstür, weder im Sommer noch Winter. Meine Frage, kann ich von meinem Mieter verlangen, dass er die Tür ersetzt, evtl. über seine Haftpflichtversicherung? Da ich der Meinung bin, dass es sein Verschulden ist, durch nicht sachgemäßes Lüften und Heißen.

Tür, Mieter, Vermieter, Lüften
Schimmel bereits 3 Wochen nach Einzug...

Wir sind am 10.9. in unsere neue Wohnung (Baujahr 1991) eingezogen. 1. Stock, Eckwohnung.

Gegenüber steht ein riesiges Gebäude der Sparkasse, welches fast komplett leer steht, da die Wohnungen durch den Schimmel nicht mehr vermietet werden können. Vielleicht ist das ja von Bedeutung?!

Von Schimmel wurde bei Vertragsabschluss nichts erwähnt. Nur eine fehlende Leiste im Kinderzimmer, die wohl laut VORmieter "abgefallen" sei. Hinterher mussten wir vom VERmieter erfahren, dass die VORmieter wohl einmal vor Jahren Schimmel hatten, dies aber in Griff bekamen. Die Rede war also vom Kinderzimmer.

Bereits 3 Wochen nach Einzug habe ich beim putzen im Eck des Schlafzimmers Schimmel festgestellt. Wir haben es mit Schimmelspray behandelt, weiterhin gut gelüftet. Weitere 3 Wochen später hinter dem Bett alles voller Schimmel. Der Vermieter hat uns einen Entlüfter gebracht. Die Luftfeuchtigkeit steigt teilweise Nachts auf 80! Jetzt ist es etwas gesunken. Des weiteren ist der Schimmel an verschiedenen Stellen aufgetaucht. Wurde stets behandelt.

Letztes Wochenende ca. 2,5 Monate nach dem Einzug sehe ich hinter mein Bild, dass im Schlafzimmer hängt, Schimmelbefall! Des weiteren haben wir an der damals "erstentdeckten" Stelle gescharbt. Hinter der Farbe ist eine rießige Stelle schwarzer Schimmel zum Vorschein gekommen. Nun haben wir den Schrank zur Seite geschoben...die Seitenwand ist ebenfalls vom Schimmel befallen.

Wir haben mit den Nachbarn gesprochen, die unter uns wohnen... die hatten am Anfang auch heftigsten Schimmel. Jetzt hat es sich etwas gelegt. Aber sobald etwas weniger gelüftet wird, kommt er sofort wieder durch.

Heute kam die Vermieterin damit, dass die Vormieter immerhin seit 3 Jahren keine Probleme mehr mit Schimmel hatten und die Hausverwaltung natürlich nun frägt, wieso die Vormieter 10 Jahre keine Probleme hatten, da Ihnen nichts gemeldet wurde. Und bei neuen Mietern in 3 Monaten die ganze Wohnung verschimmelt sei. (Wohnzimmer an der selben Wand ist mittlerweile auch leicht betroffen). Die Vermieterin will nun einen Gutachter kommen lassen. Und hat heute nun gleich verläuten lassen: "vielleicht haben sie unbedacht am Anfang zu wenig gelüftet"! Nun meine Frage... auch wenn in den ersten 3 Wochen ein etwas ungünstigeres Lüftverhalten zu Tage gelegt worden wäre (was ich eigentlich nicht glaube, da man im September sowieso noch nicht heizt und die Fenster meist gekippt hält), ist es überhaupt möglich, dass in der kurzen Zeit (3 Wochen) so ein Schimmel entstanden sein könnte der sich nun permanent vermehrt? Dass man nicht mal mehr Bilder aufhängen kann? Ich mach mir natürlich jetzt schon Gedanken. Ich gehe davon aus, dass es alles nur überpinselt war. Aber Vermieter und Vormieter sprechen da andere Bände. Ich mach mir jetzt natürlich auch wahnsinnige Gedanken um unsere Gesundheit.

Danke für eure Hilfe. Sara mit Schimmelpilzallergie und Baby und Kleinkind

Miete, Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Muss ein Übernahmeprotokoll vom Stromanbieter gemacht werden?

Hi Leute,

ich hab ne Frage bezüglich Stroms in einer Mietwohnung.

Also, ich bin zum 01.06 diesen Jahres in eine 3er-WG gezogen. Als ich eingezogen bin lief der Strom über einen meiner Mitbewohner. Der ist zum 01.09. ausgezogen. Er hat uns davon nichts gesagt und war quasi von einem auf den anderen Tag weg. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht ob er den Strom abgemeldet hat oder nicht, hab mich ehrlich gesagt auch nicht weiter drum gekümmert. Unser Strom lief weiter und mein Mitbewohner meinte er würde sich drum kümmern.

Dieser Mitbewohner ist nun allerdings auch ausgezogen und 2 neue Leute sind eingezogen.

Jetzt habe ich erfahren dass mein ehemaliger Mitbewohner, über den der Strom lief ihn scheinbar zu seinem Auszug, also zum 01.09 abgemeldet hat. Ich kenne das nur so, dass wenn man den Strom abmeldet, jmd. von der Stawag kommt, den Zählerstand abliest und ein Übergabeprotokoll anfertigt. Das ist aber nicht geschehen, es war niemand hier um den Zählerstand abzulesen. Ich hab es jetzt endlich geschafft zu meinem ehemaligen Mitbewohner Kontakt aufzunehmen (Nicht ganz einfach, er ist seit Monaten in Island.) und er sagte mir, er habe den Strom telefonisch gekündigt und ihnen den Zählerstand am Telefon durchgegeben...

Die Frage die ich nun habe ist, kann das sein? Denn er hätte ihnen ja auch einfach irgendeinen Zählerstand durchgeben können.

Ich möchte den Strom nun auf mich anmelden, möchte das aber vorher wissen.

Sagen wir, er hat den Zählerstand zum 01.09 ablesen lassen, dann müssten einfach ab diesem Zeitpunkt nachzahlen, oder? Ist er als Vormieter in der Pflicht den Stand ablesen zu lassen oder sind wir es als Nachmieter?

LG

Strom, Mieter, Stromverbrauch

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