Darf der Vermieter einfach das Hausgrundstück betreten?

Guten Tag liebe Wissenden. Ich habe ein wenig Klärungsbedarf. Hier die Vorgeschichte:

Wir haben ein Haus mit Garten gemietet, freistehendes Haus mit kl. Garten vor und gr. Garten hinterm Haus. In unserem Mietsvertrag steht, dass wir für die Gartenpflege zuständig sind. Machen wir auch, sind oft im Garten schneiden, pflanzen und mähen regelmäßig den Rasen...

Im Februar dieses Jahres war unser Vermieter (nennen wir ihn "V") wegen einer feuchten Stelle im Haus (ein Versicherungsfall). Alles soweit OK. Wir sprachen über Garten, Gartenpflege usw. Das wir schon einiges gemacht haben, erzählten wir, aber auch, dass wir noch so einiges vorhaben. Unsere Nachbarn zB hätten gern mehr Sonne und wollten von uns das wir einige Bäume zurück schneiden. Das alles hatten wir V erzählt. Er sagte, ja OK, machen sie das. Wir machten einen Termin aus, mit Gartenbegehung und gingen von Ecke zu Ecke und besprachen und was gemacht werden könnte. Der Baum weg, diese Hecke kürzer usw...

Nach der Besprechung einigten wir uns auch darauf, sobald wie möglich mit den Arbeiten zu beginnen. Taten wir auch gleich den Samstag drauf. Hatten aber, da es ein großer Garten ist noch nicht alles abgeschlossen. Wir hatten vor das über ca. drei Samstage zu verteilen, auch wegen des Gärtners, Termine und der Geräte die ich dafür leihen musste.

Ein paar Tage später rief V an und sprach aufs Band: "Wir würden uns nicht melden und er hätte noch nichts gesehen, keine Beschneidungsarbeiten (wir hatten zuerst hinten angefangen). Er drohte wenn wir uns nicht melden würde er heute mir einem Gärtner kommen und den auf unsere Kosten die Arbeiten machen lässt. Wir schrieben ihm eine Mail zurück, das wir wie besprochen zeitnah angefangen haben aber noch nicht fertig sind. Darauf die Rückmail: Wenn wir bis zum kommenden Samstag nicht die Arbeiten erledigt hätten, würde auf unsere Kosten ein Gärtner kommen.

Gut, wir hatten daraufhin letzten Samstag alle Restarbeiten erledigt, einen Gärtner kommen lassen der mit der Teleskopsäge die hohen Bäume beschnitten hat. Einige Sachen hatten wir auf Anraten des Gärtners so belassen – aber zu 90% alles beschnitten. Heute ist Sonntag, ein Tag später, V steht mittags um 12:50 Uhr unangemeldet vo der Tür und sagt: „Guten Tag, ich würde gern den Garten besichtigen, ich habe gesehen Sie haben schon einiges gemacht, sind Sie denn jetzt fertig?“. Ich sagte: „Oh, Überraschungsbesuch? Ich mag aber keine Überraschungsbesuche und außerdem passt es mir gerade nicht, bitte rufen Sie mich an und machen Sie einen Termin aus, dann können wir zusammen gucken.“ Danach ist V ohne zu fragen auf das Grundstück gegangen und hat sich ein Teil der Gartenarbeiten angesehen. Ich muss dazu sagen, nur im vorderen Teil, nicht hinterm Haus.

Meine Frage: Darf V ohne Erlaubnis auf das Grundstück? Darf V so einen Druck ausüben? Darf V bestimmen, was wie kurz geschnitten werden muss? Zur Info: V investiert nicht 1,- € ins Haus, immer nur das aller Nötigste. Danke!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Wohungsabschlusstür verzogen, wer zahlt? Mieter?

Ich bin Vermieter einer Einliegerwohnung und wohne ebenfalls in dem Einfamilienhaus, das Haus ist 10 Jahre alt. Wir haben den gleichen Eingang, gemeinsames Treppenhaus, die Einliegerwohnung (gehobenen Ausstattung, mit Terasse) befindet sich im Kellergeschoss. Seit Dez. 2012 habe ich einen neuen Mieter. Es geht um die Wohnungsabschlusstür, es ist eine massive Buche Echtholztür. Nach 3 Monaten kam mein Mieter auf mich zu und sagte, die Wohnungsabschlusstür würde nur sehr schwer schließen, die schließt inzwischen nur noch, wenn sie richtig ins Schloss geknallt wird. Die Tür hat sich verzogen. Ich habe gehofft, das sich das im Sommer wieder reguleirt, hat es aber nicht. Ich gehe davon aus, dass es mit dem nicht ordentlichen Lüften (Feuchtigkeit) zu tun hat. Ich habe ihm beim Einzug eine schriftl. Anleitung „Richtiges Lüften“ ausgehändigt. Jedes Mal wenn er seine Wohnung verlässt ist ein unangenehmer stickiger „Duft“ im Treppenhaus, was auf nicht Lüften in der Wohnung zurück zu führen ist, ich habe ihn schon mehrfach darauf hingewiesen täglich Stoßzulüften. Er heißt die Wohnung auch nur bedingt, um Geld zu sparen, ich habe ihm gesagt, dass die Wohung mindestens auf 18 ° C geheizt werden muss, steht auch auf dem Beiblatt "Richtiges Lüften" .Es gab auch schon nach 4 Wochen im Bad Schimmelansatz, was er jetzt im Griff hat. Ich vermietet seit 10 Jahren die Wohnung, es gab noch nie Probleme mit der Wohnungsabschlusstür, weder im Sommer noch Winter. Meine Frage, kann ich von meinem Mieter verlangen, dass er die Tür ersetzt, evtl. über seine Haftpflichtversicherung? Da ich der Meinung bin, dass es sein Verschulden ist, durch nicht sachgemäßes Lüften und Heißen.

Tür, Mieter, Vermieter, Lüften

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