Muss ich wirklich die Hälfte der Miete zahlen?

7 Antworten

Sprich einfach mal mit der Vermieterin und schildere ihr den tatsächlichen Sachverhalt und dass dich dein Freund im Prinzip angelogen und reingelegt hat.

Vielleicht hat sie ja Verständnis und ihr einigt euch dass du aus der Verantwortung heraus genommen wirst.

Kommt keine Einigung zu Stande müsstest du wohl eine Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen wie du weiter vorgehen kannst.

Ich wünsche dir viel Glück dabei.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen
Ich denke darüber nach, die Vermieterin um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.

Du weisst aber schon, dass fuer einen Aufhebungsvertrag auch die Zustimmung deines Mitmieters erforderlich ist, oder?

zur gesamtschuldnerischen Haftung hast Du ja hier schon passende Kommentare bekommen.

Wenn Du Dir mal Gedanken machen musst über eine Kündigung gehe ich davon aus dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist.

Du kannst dann nicht alleine kündigen aber wenn er nicht der Kündigung zustimmt kannst Du ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Das Urteil ersetzt dann in diesem Fall seine Zustimmung direkt.

Aus einem Urteil des Landgerichts Gießen:

"...Scheitert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft hat der frühere Partner nach seinem Auszug aus der gemeinschaftlich gemieteten Wohnung gegen den verbliebenen Mitmieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung zu dem vertraglich nächst möglichen Zeitpunkt (LG Gießen, Urteil vom 6. März 1996 – 1 S 487/95 –, juris)...."

Die Mieter haften solidarisch für die Zahlung der Gesamtmietzahlung gegenüber der Vermieterin.

Beide Mieter können den Meitvertrag auch nur gemeinsam fristgerechtugerecht kündigen.

Weigert sich ein Mieter die Kündgiugn mit zu untershreiben, kann der andere Miter auf die Zustimmugn vor Gericht klagen.

Du hast mit unterschrieben, daher musst du auch zahlen...


Gerhart  23.09.2024, 18:22

.....oder der Freund........

Gerhart  23.09.2024, 18:26
@turnmami

Dass geht die Verieterin nichts an. Sie will die gesamte Miete und die nicht kleckerweise.