Muss ich wirklich die Hälfte der Miete zahlen?
Liebe Community,
mein Freund und ich haben gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Allerdings ist es so, dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, die Vermieterin einfach vor der Haustür stand und von mir eine Unterschrift verlangt hat, so als wäre die Sache abgesprochen, was sie nicht war. Ich sagte meinem Freund bereits, dass ich nicht den Mietvertrag unterschreiben möchte, wollte ihn aber vor der Vermieterin nicht bloßstellen. Genau hier ist eben auch das Problem - wir wollten zwar zusammenziehen, aktuell ist dies aber überhaupt nicht möglich, da ich in einer anderen Stadt lebe in der ich auch arbeite und ich natürlich auch eine andere Wohnung habe, für die ich Miete bezahle. Ich kann in unserer "gemeinsamen" Wohnung überhaupt nicht wohnen.
Wir haben zwar aktuell vereinbart, dass er die Miete alleine zahlt, mittlerweile wird er aber immer aufdringlicher und möchte schon ganz gerne, dass ich dazu beisteuer. Aber das geht nun einfach nicht, ich kann nicht zwei Mieten zahlen, zumal ich die eine Wohnung, in der er lebt, ja nicht einmal bewohne bzw. nutzen könnte.
Ich denke darüber nach, die Vermieterin um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Meine große Angst ist, dass er eventuell sogar Miete zurückfordern kann und ich mich durch diesen Unsinn noch verschulde. Ich bin leider wirklich völlig verzweifelt.
Über Ratschläge und eine rechtliche Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Viele liebe Grüße.
7 Antworten
Sprich einfach mal mit der Vermieterin und schildere ihr den tatsächlichen Sachverhalt und dass dich dein Freund im Prinzip angelogen und reingelegt hat.
Vielleicht hat sie ja Verständnis und ihr einigt euch dass du aus der Verantwortung heraus genommen wirst.
Kommt keine Einigung zu Stande müsstest du wohl eine Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen wie du weiter vorgehen kannst.
Ich wünsche dir viel Glück dabei.
Ich denke darüber nach, die Vermieterin um einen Aufhebungsvertrag zu bitten.
Du weisst aber schon, dass fuer einen Aufhebungsvertrag auch die Zustimmung deines Mitmieters erforderlich ist, oder?
zur gesamtschuldnerischen Haftung hast Du ja hier schon passende Kommentare bekommen.
Wenn Du Dir mal Gedanken machen musst über eine Kündigung gehe ich davon aus dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist.
Du kannst dann nicht alleine kündigen aber wenn er nicht der Kündigung zustimmt kannst Du ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Das Urteil ersetzt dann in diesem Fall seine Zustimmung direkt.
Aus einem Urteil des Landgerichts Gießen:
"...Scheitert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft hat der frühere Partner nach seinem Auszug aus der gemeinschaftlich gemieteten Wohnung gegen den verbliebenen Mitmieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung zu dem vertraglich nächst möglichen Zeitpunkt (LG Gießen, Urteil vom 6. März 1996 – 1 S 487/95 –, juris)...."
Die Mieter haften solidarisch für die Zahlung der Gesamtmietzahlung gegenüber der Vermieterin.
Beide Mieter können den Meitvertrag auch nur gemeinsam fristgerechtugerecht kündigen.
Weigert sich ein Mieter die Kündgiugn mit zu untershreiben, kann der andere Miter auf die Zustimmugn vor Gericht klagen.
Du hast mit unterschrieben, daher musst du auch zahlen...
.....oder der Freund........