Wie ist meine Kündigungsfrist?

Also ich hab bei einer Praxis Minijob gemacht 1 Jahr lang und jetzt ab 1.8 hab ich da Vollzeit angefangen und hab ne Chance bekommen im Gesundheitsamt zu arbeiten daher will ich kündigen, ich fange am 1.10 in Gesundheitsamt an, und auf meinem jetzigen Vertrag steht aber Frau aydin wird mit der Wirkung vom 01.08.2024 als MFA angestellt. Der Arbeitsvertrag wird unbefristet abgeschlossen wobei die ersten 6 Monate als Probezeit gelten. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. des Folgemonats oder Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nun in der Probezeit ist die Kündigungsfrist ja normalerweise 2 Wochen und nicht 4 Wochen, und ich würde lieber auch 2 Wochen vorher kündigen da ich es mir überlegen könnte bis dahin ob ich wirklich gehen will, nun sind es 2 Wochen oder 4? Hier waren zwei Mitarbeiter die eine war nur 2 Tage hier die eine 3 Wochen und dann meinte meine Tante zu mir vielleicht haben die bei denen einfach ne Ausnahme gemacht vielleicht waren sie einfach nett muss nicht heißen das sie bei dir auch nett sind es kann sein das weil es da um Geld geht und vielleicht finden sie nicht so schnell jemanden vielleicht sagen sie sowas wie nein tut uns leid du hast zuspät gekündigt du kannst nicht beim Gesundheitsamt anfangen

Es sind 4 Wochen Frist 50%
Würde jetzt schon kündigen 50%
Es sind 2 Wochen Frist 0%
Würde 2 Wochen vorher kündigen die drücken ein Auge zu 0%
Kündigung, Jobwechsel
Unrenovierte Wohnung bei Auszug renovieren?

Hallo liebe User.

Ich versuche hier mal eine schwierige Situation darzustellen und vielleicht hat jemand erfahrung bei dem Problem.

Person1 kennt jemand der Auszieht und übernimmt eine unrenovierte Wohnung. Die Übergabe erfolgt direkt zwischen Vormieter und Nachmieter ohne Protokoll. Dem Vermieter werden die Unterlagen des Nachmieters gesendet und dieser erhält einen neuen Vertrag. ca.2015.

2018 zieht Person2 als Untermieter ein und wird der Hausverwaltung gemeldet.

Nach ca. einem Jahr wird dem Vermieter gemeldet das Person1 auszieht und Person2 nun Hauptmieter wird.

Person2 muss alle Unterlagen wie bei Neuvermietung einreichen und erhält neuen Mietvertrag. Übergabe erfolgt wieder ohne Anwesenheit des Vermieters und ebenfalls ohne Protokoll. Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und kann heute nach von Person1 bezeugt werden.

Nun will Person2 ausziehen und der Vermieter möchte neu vermieten. Dazu beruft er sich auf den Mietvertrag der Schönheitsreperaturen verlangt. Diese sind bei einer Wohnung die gut 11 Jahre (eher 20 bis 30Jahre Berliner Altbau) nicht renoviert wurde beträchtlich

Da kein Übergabe Protokoll existiert und der Mieter beweisen muss das die Wohnung unrenoviert war bei einzug könnte dies maximal durch Person1 als Vormieter passieren.

Gibt es Erfahrungen inwieweit Gerichte den Vormieter als Zeugen akzeptieren?

Es gibt ja inzwischen verschiedene Wege warum renovierungsklauseln im Mietvertrag ungültig sein können jedoch ist der Mietvertrag seitens Vermieter gut verfasst und enthält keine Verstöße.

Ich als Person 2 würde fairness halber sowieso Löscher schließen, Wände weißen und bei dem ochsenblutfarbigen Dielenboden abgewetzte Stellen neu streichen. Will aber verhindern neu tapezieren zu müssen gerade bei der Deckenhöhe von 3,5 und Türen und Heizungen streichen wäre auch nicht meins. Die Rohre etc sind auch extrem alt etc.

Hat jemand einen Tipp oder ähnliche Situationen erlebt? Könnte ich aufgrund der Übergabe von Person1 an Person2 nachträglich ein Übergabe Protokoll schreiben?

Vielen Dank schon einmal sollte sich jemand die Mühe gen zu antworten

Viele Grüße

Chris

Kündigung, Renovierung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll

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