Frau X hat im Altenheim als Pflegehilfskraft (also ungelernt) gearbeitet. Ihr wurde dort ein Ausbildungsvertrag angeboten zur Pflegefachhelferin (1 jährige Ausbildung). Während der Ausbildung musste sie immer wieder einspringen und die Mehrarbeit nahm Überhand. Sie entschied sich die Ausbildung fertig zu machen und sich wo anders zu bewerben. Nach bestandenem Abschluss lehnte sie einen Übernahmevertrag des Altenheims also ab. Sie hätte auch bereits die Möglichkeit ab 01.09 eine neue Arbeitsstelle als Pflegefachhelferin woanders anzufangen.

Heute sagte dann das Altenheim zu ihr, wenn sie sich weigert den Übernahmevertrag zu unterschreiben, gilt automatisch ihr alter Arbeitsvertrag (also der als Pflegehilfskraft) und sie muss dieses erst kündigen und die normale Frist arbeiten (4 wochen zum Monatesende)

Stimmt das so? Sie hat sich mit dem Ausbildungsvertrag ja nicht verpflichtet (bzw ist da nichts explizit schriftlich festgehalten).