Gilt der alte Arbeitsvertrag nach der Ausbildung weiter?
Frau X hat im Altenheim als Pflegehilfskraft (also ungelernt) gearbeitet. Ihr wurde dort ein Ausbildungsvertrag angeboten zur Pflegefachhelferin (1 jährige Ausbildung). Während der Ausbildung musste sie immer wieder einspringen und die Mehrarbeit nahm Überhand. Sie entschied sich die Ausbildung fertig zu machen und sich wo anders zu bewerben. Nach bestandenem Abschluss lehnte sie einen Übernahmevertrag des Altenheims also ab. Sie hätte auch bereits die Möglichkeit ab 01.09 eine neue Arbeitsstelle als Pflegefachhelferin woanders anzufangen.
Heute sagte dann das Altenheim zu ihr, wenn sie sich weigert den Übernahmevertrag zu unterschreiben, gilt automatisch ihr alter Arbeitsvertrag (also der als Pflegehilfskraft) und sie muss dieses erst kündigen und die normale Frist arbeiten (4 wochen zum Monatesende)
Stimmt das so? Sie hat sich mit dem Ausbildungsvertrag ja nicht verpflichtet (bzw ist da nichts explizit schriftlich festgehalten).
3 Antworten
Ein Berufsausbildungsverhältnis endet zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum. Bestehen die Auszubildenden vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Prüfung. Wenn sie keinen neuen Vertrag unterschreibt, ist sie nicht mehr an diesen Arbeitgeber gebunden.
Eine einjährige Ausbildung ist ungewöhnlich kurz. Bitte prüfe noch mal, ob dieser Vertrag noch andere Klauseln enthält.
Vielleicht checkst Du das noch mal. Ich bin Ausbilder für IHK-Berufe. Es mag sein, dass es in der Pflege eigene Regeln gibt.
Wenn die Ausbildung beendet ist, wird es einen neuen Vertrag geben. Dann willst du doch sicher auch etwas mehr Geld verdienen?
Sie würde bei der anderen Stelle mehr verdienen als in dem Altenheim. Sie will aber hauptsächlich wegen dem Umgang dort nicht bleiben. Deswegen hat sie die Übernahme ausgeschlagen, aber das Heim besteht nun drauf, dass dann der alte Vertrag gelten würde. Also sie geht da so oder so weg. Die Frage ist nur ob es stimmt, dass der Ursprungsvertrag wieder greift und sie die 4 Wochen mitmachen muss noch
Sie ist doch keine Sklavin. Sie kann jederzeit fristgerecht kündigen.
Ja die 1-jährige Ausbildung gibts wirklich in der Pflege. Man ist dann halt keine Fachkraft, aber Pflegefachhelfer. Ist so ein Zwischending