Zeitmietvertrag (Vermieter verstorben) - Grund für Beendigung nichtig?

3 Antworten

Der Mieter eines Zeitmietvertrags sollte sich immer frühzeitig vor Ablauf danach erkundigen, ob der Grund noch besteht. Ist der Grund weggefallen, wird ein unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist daraus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Eccimd56 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:57

Mieter haben sich noch zu gar nichts geäußert.

Wollte ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, da das Haus verkauft wird.

bwhoch2  22.08.2024, 20:10
@Eccimd56

Warum sollten Sie darauf eingehen? Hast Du Ihnen eine Wohltat angeboten oder nur die Aufhebung zum Zeitpunkt X?

Dass das Haus verkauft wird, ist kein Grund dafür, einen Mietvertrag kündigen zu können. Warum also sollten die Mieter freiwillig gehen, wenn sie keinen bedeutenden Vorteil haben?

Eccimd56 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:23
@bwhoch2

Wollte ihnen die Aufhebung zum 31.05. 25 - (spätester Tag des Auszugs) anbieten und ihnen bis dahin die Miete erlassen.

Bitte sage hier die Begründung und wann würde der Vertrag enden?


Eccimd56 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 08:48

Die Begründung der Verstorbenen war altersbedingte Neuorientierung. Vertrag endet Ende November 2027.

Sie treten in den bestehenden Vertrag auf Vermieterseite ein.