Zeitmietvertrag (Vermieter verstorben) - Grund für Beendigung nichtig?
Hallo habe ein Haus geerbt. Die Verstorbene hatte mit den Mietern einen Zeitmietvertrag (inkl. Grund für die Beendigung) geschlossen.
Da dieser Grund nicht mehr gegeben ist - endet der Mietvertrag trotzdem zum Ende der Mietdauer?
3 Antworten
Der Mieter eines Zeitmietvertrags sollte sich immer frühzeitig vor Ablauf danach erkundigen, ob der Grund noch besteht. Ist der Grund weggefallen, wird ein unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist daraus.
Warum sollten Sie darauf eingehen? Hast Du Ihnen eine Wohltat angeboten oder nur die Aufhebung zum Zeitpunkt X?
Dass das Haus verkauft wird, ist kein Grund dafür, einen Mietvertrag kündigen zu können. Warum also sollten die Mieter freiwillig gehen, wenn sie keinen bedeutenden Vorteil haben?
Bitte sage hier die Begründung und wann würde der Vertrag enden?
Die Begründung der Verstorbenen war altersbedingte Neuorientierung. Vertrag endet Ende November 2027.
Sie treten in den bestehenden Vertrag auf Vermieterseite ein.
Mieter haben sich noch zu gar nichts geäußert.
Wollte ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, da das Haus verkauft wird.