Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?

Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!

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Mitbewohner hält sich nicht an Putzplan - Möglich ihm eine Putzfrau in Rechnung zu stellen?

Hi,

ich bin Hauptmieter einer WG und habe zwei Untermieter. Die eine Person hält sich an alles im Putzplan. Leider habe ich noch einen Stinkfaulen Untermieter der nicht nur klaut und einem danach hinterhältig ins Gesicht lügt, sondern auch noch seine Haushalts-Pflichten vernachlässigt.

Somit müssen wir seine Tätigkeiten mit übernehmen, denn wenn nicht geputzt wird verkommt die Wohnung und das geht letztlich an MEINE Mietkaution. Außerdem ist das Bad seine Aufgabe und im dreck zu baden ist auch unangenehm.

Nun ist die Frage ob wir für jeden Putz-Ausfall eine Forderung in Höhe von 10 Euro verlangen dürfen und wie wir das am Besten angehen. Mietkaution wurde in angemessener Höhe vom Untermieter hinterlegt. Ich habe im Untermietvertrag ausdrücklich erwähnt dass gewissenhaft mit anderer Leute Sachen umgegangen wird und Reinheit vorausgesetzt ist. Genauso dass ein Putzplan erstellt wird an den man sich auch zu halten hat. Updates der WG-Regeln sind vorbehalten und werden per E-Mail mitgeteilt.

Zusätzlich ist zu erwähnen dass der Untermieter bereits gekündigt ist und die ganze Wohnung ebenfalls, da ich mir nach dem Typen keine WG mehr antun möchte... Jetzt gehts lediglich um die restlichen zwei Monate.

Also ist es möglich dass ich ihm die Putzausfälle in Rechnung stelle wenn es ein anderer übernimmt? Dass der Mitbewohner nicht putzt können andere bezeugen, unter anderem der andere Mitbewohner.

Vielen Dank im vorraus für die Hilfe

Miete, Kaution, putzplan, Vernachlässigung, WG, Wohngemeinschaft

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