Sind unten beschriebene Kosten zulässig?

Hallo zusammen,

ich bin Januar 2023 aus meiner vorherigen Wohnung frühzeitig ausgezogen. Die Dame, die für das Gebäude als 'Hausmeisterin' zuständig war, habe ich meinen geplanten Auszug frühzeitig mitgeteilt. Darauf meinte sie, dass sie bereits jemanden hätte, der Interesse an der Wohnung hat. Der Herr hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne haben. Der Vermieter hat den potenziellen Nachmieter akzeptiert und alles weitere in die Wege geleitet. Das hat auch alles geklappt und wir sind im guten auseinander gegangen. Er meinte noch, dass er einen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen einbehält, was ich auch nachvollziehen konnte.

Vor 2 Tagen habe ich eine Abrechnung meines vorherigen Vermieters bekommen, in der einige Kostenstellen aufgelistet wurden, von denen ich nicht weiß, ob diese zulässig sind.

1. 15€ für das Kautionsbuch. Darüber stand nichts im Mietvertrag.

2. 20€ Verwaltungskosten für den frühzeitigen Auszug. Dies war so im Mietvertrag vereinbart, wäre für mich also in Ordnung.

3. 40€, da ich keinen Nachmieter gestellt habe, da die Hausmeisterin bereits jemanden hatte. Stand so auch nicht um Mietvertrag.

Außerdem stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter die Kaution auf ein Kautionskonto angelegt hat, so wie es im Mietvertrag vereinbart war und was aus den Zinsen geworden ist. Das sind zwar keine Summen, aber interessieren würde es mich trotzdem.

75€ mag für einige nichts zu sein, aber für mich ist das aktuell viel Geld und ich würde gerne wissen, ob ich diese Kosten umgehen kann.

Freue mich über nette und konstruktive Antworten :)

LG

Kündigung, Mietwohnung, Kaution, Vermieter
Vermieter will die Kaution für die Nk Abrechnung einbehalten, darf er das?

Hallo ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Wir haben vor etwa 3 Wochen die Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll usw gemacht. Dort meinte er, das er die Kaution mit der nächsten Nebenkosten Abrechnung auszahlt was einen Monat dauern kann. Mit der Nk Abrechnung 2021 würden wir dann in Verbindung bleiben, da diese ja erst Ende 2022 kommen wird.

So jetzt gestern hat er gesagt das die Nk Abrechnung fertig ist und ich ein Guthaben habe von knapp 400€ was er mir überweisen wird. Ich meinte dann zu Ihm das er mir dann die Kaution auch überweisen kann. Daraufhin meinte er das er von Anfang an meinte das er die Kaution bis Ende nächstes Jahr einbehalten wird falls es nächstes Jahr eine Nachzahlung geben sollte. Damit bin ich nicht einverstanden und meinte zu Ihm das es Schwachsinn ist die komplette Kaution einzubehalten wenn ich dieses Jahr schon ein Guthaben habe von 400€ habe ist es sehr unwahrscheinlich das eine Nachzahlung in höhe von 1000€ kommt was das rechtfertigen würde. Er meinte nur es ist für seine Sicherheit.

Dazu kommt noch, dass die Wohnung 3 Monate leer steht, weil die Miete bis einschließlich Oktober gezahlt wurde ich aber schon am 1.8 ausgezogen wurde.

Jetzt meine Frage kann er das einfach so einbehalten?

Auf mein Angebot das er 340€ der Kaution bis zur nächsten Nk Abrechnung einbehalten kann für seine „Sicherheit“, meinte er nur das er auch 340€ behalten kann und die Sache damit erledigt wäre egal ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung kommt. Was auch keinen Sinn ergibt

Bitte gebt mir einen Rat ich kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wirtschaft und Finanzen

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