Darf das Jobcenter in diesem Fall meine Notlage ablehnen?

Hallo zusammen.

Ich bin leider total aufgewühlt deswegen. Ich bin an Bürgergeld gebunden, da ich nun zur Schule gehe und mich 1 Jahr weiterbilde. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte ich wohl nicht hieß es. Jedenfalls habe ich im Mai den Antrag gestellt und leider immer noch keine Rückmeldung.

Meinen Lebensunterhalt konnte ich über die Zeit hinweg nicht mehr bestreiten, da ich ständig auf meine Spareinlagen zurückgreifen musste und nichts mehr übrig hatte. Ich habe dort mehrfach angerufen und man riet mir dann einen Vorschussbogen auszufüllen, damit man eine Notlage überprüfen kann. Diese wurde abgelehnt, da ich noch ein Depot hatte wo meine VL noch von der Ausbildung fließen und ich meine Notlage „anderweitig“ bewältigen kann. Letztendlich war ich gezwungen mein Depot prämienschädlich aufzulösen und bin nun mittlerweile wieder in einer Notlage. Das mit dem Depot hat mir auch echt wehgetan. Als Azubi kann man eh nicht großartig sparen und das war zumindest etwas, was ich gerne behalten wollte. Und jetzt ist alles weg.

Wie kann das sein, dass man mich dazu auffordert auf mein „Vermögen“ zurückzugreifen? Ich frage mich wirklich, ob das nicht gegen irgendein Recht verstoßt? Ich habe irgendwo gelesen, dass es Freigrenzen gibt, die man bis zu der Summe nicht berücksichtigen darf. Und in meinem Fall wären das irgendwie 15.000€?

Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, ob das Jobcenter damit Unrecht hatte? Das kann doch nicht sein, dass ich auf das wenig ersparte Geld was ich habe zurückgreifen muss, nur weil die Sachbearbeitung zu lange dauert. Das ist echt übel. Vorallem fülle ich gerade wieder ein Vorschussantrag aus weil ich die nächste Miete nicht zahlen kann, und ich habe noch einen Bausparvertrag damals abgeschlossen mit einem sehr guten Zins. Ich habe Angst, dass man da wieder sagt, ich soll damit nun auskommen. Diesen guten Zins werde ich nicht wiederbekommen. Der Staat fördert doch seine Bürger oder nicht? Ich kann nicht mehr, bin wirklich sehr verzweifelt. Kann mir jemand helfen?

ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt
Plötzlich Asylbewerberleistungen – warum?

Hallo zusammen,

kann mir Jemand folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Eine mir bekannte Person lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Sie kam damals mit ihrem Ehemann, der als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen ist und sofort die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. Gemeinsam haben sie ein Kind.Die Ehefrau ist Russin und besitzt seit ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel, den sie alle drei Jahre verlängern muss.

Die Ehefrau hat kurz nach der Pandemie ihre Arbeit verloren und musste operiert werden. Seitdem ist sie auf der suche nach Arbeit und ist aktuell beim Jobcenter. Nun hat die Ehefrau ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass sie im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.10.2025 keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat, da sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) habe. Diese Entscheidung beruht auf § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II.

Das ist für uns sehr verwirrend, da die Ehefrau kein Flüchtling ist. Ihr Aufenthaltstitel wurde immer rechtzeitig verlängert, und sie lebt seit zwei Jahrzehnten hier.

Meine Fragen sind:

- Warum könnte die Ehefrau plötzlich unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen?

- Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder weiß, ob es kürzlich gesetzliche Änderungen gab, die dies erklären könnten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Geld, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Hartz IV, Sozialhilfe, Bürgergeld

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