Wie wird das Vermögen vom Partner beim Bürgergeld verrechnet (Schonvermögen)?

Guten Tag,

mein Partner wird demnächst einen Bürgergeldantrag stellen. Wir leben seit 1 Jahr zusammen und somit werden wir vermutlich als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.

Ich bin Student und kriege monatlich von meinen Eltern Unterhalt/halbe Miete. Eigentlich teilen wir Miete, Strom, Einkäufe und alles was sonst noch anfällt auf. Zurzeit muss ich leider für uns beide Aufkommen und nehme dafür angespartes Geld.

Meine Eltern haben mir mein ganzes Leben lang immer etwas angelegt/angespart und so sind auf meinem Konto ca. 40. 000 Euro "Vermögen".

(teils auch Kindergeld angespart und eine Zusatzversicherung für Unfälle meine ich. Teils auch einfach so Angespartes)

Das ist allerdings Geld was sinngemäß als Notgeld, oder damit ich mir später ein Auto leisten kann, oder wenn ich krank werde angedacht ist. Kein Vermögen auf das ich zugreifen möchte. Zudem sind mein Partner und ich zwar ein Paar, aber immerhin nicht verheiratet und auch erst ein Jahr zusammen lebend. Ich finde das etwas komisch, das sich für seinen Antrag mein Vermögen auflisten muss, da wir eigentlich nicht wirklich zusammen Wirtschaften.

Nun meine Fragen: Wird er überhaupt Bürgergeld bekommen, bei meinem "Vermögen"?

Und wie genau muss ich das alles angeben?

Gibt es notfalls andere Möglichkeiten, das irgendwie zu umgehen? Oder liegt es es alles noch im Bereich des Schonbetrags?

Ich habe schon sehr viel Geld für den Lebensunterhalt der letzten Monate von meinem Konto genommen umd möchte nicht weiterhin dafür aufkommen müssen.

Der Schonbetrag ist für den Antragsteller ja laut Internet ca. 30.000€ (?) und der für jedes Mietglied der Bedarfsgemeinschaft 15.000€

Wird das Verrechnet - also wenn der Antragssteller 0€ Vermögen hat, dann insgesamt 45.000€ für beide?

Vielen Dank für die Antworten schon mal in voraus!

Arbeitsamt, Grundsicherung, Hartz IV, Partnerschaft, Schonvermögen, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld

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