Wie viel Geld bezieht das Elternteil?

Guten Abend, ich habe eine sehr wichtige Frage. Die muss ich unbedingt für den Bafög Antrag beantwortet haben. Ich möchte nur erfahren, ob folgende Antwort korrekt ist oder ob die Antwort einen Fehler enthält. Ich kann’s nämlich nicht besser wissen, da mir die Auskunft verweigert wird. Folgender Fall:

Die monatliche Unterstützung für eine sechsköpfige Familie, die aus zwei Elternteilen, zwei volljährigen Kindern (Studenten/Schüler) und zwei minderjährigen Kindern (Schüler) besteht, setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Bürgergeld und Kindergeld. (Eltern arbeitslos)

### 1. **Bürgergeld**

Jedes Familienmitglied in der Bedarfsgemeinschaft hat Anspruch auf einen bestimmten Regelsatz, der 2024 wie folgt aussieht:

- **Elternteile**: 506 Euro pro Person

- **Volljährige Kinder (18-24 Jahre)**, die im Haushalt der Eltern leben: 451 Euro pro Person

- **Jugendliche (14-17 Jahre)**: 471 Euro pro Person

- **Kinder (6-13 Jahre)**: 390 Euro pro Person

Damit ergibt sich ein Gesamtregelsatz von **3.236 Euro** (2 x 506 Euro für die Eltern, 2 x 451 Euro für die volljährigen Kinder, 1 x 471 Euro für das jugendliche Kind, und 1 x 390 Euro für das jüngste Kind).

### 2. **Kindergeld**

Zusätzlich zum Bürgergeld gibt es Kindergeld, das sich 2024 wie folgt gestaltet:

- Für das erste bis dritte Kind: jeweils 250 Euro

- Für das vierte Kind: 250 Euro

Insgesamt würde die Familie also **1.000 Euro** an Kindergeld erhalten.

### 3. **Kosten der Unterkunft**

Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie im örtlichen Rahmen liegen. Diese Kosten variieren stark je nach Wohnort und Wohnungsgröße, können aber in den meisten Fällen voll übernommen werden.

### **Gesamteinnahmen**

- **Bürgergeld**: 3.236 Euro

- **Kindergeld**: 1.000 Euro

- **Miete und Heizkosten**: Vollständige Übernahme, abhängig von der Angemessenheit.

Insgesamt würde die Familie monatlich rund **4.236 Euro** an direkten Zahlungen erhalten, plus die Übernahme der Miete und Heizkosten [oai_citation:1,Bürgergeld 2024: Berechnungen und Beispiele - Geld für vierköpfige Familie](https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-2024-berechnungen-und-beispiele-geld-fuer-vierkoepfige-familie-2/) [oai_citation:2,Bürgergeld als Familie beziehen: Was steht Ihnen zu?]https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/buergergeld-familie/).

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Wohnung mieten ohne (derzeitigen) Job?

Guten Tag,

ich muss aus meiner jetzigen Wohnung raus, bei der ich nicht der Mieter bin. Ich werde voraussichtlich in eine neue Stadt einziehen, die von meinem jetzigen Wohnort 150km entfernt ist.

Ich habe bereits einige kleine Wohnungen gefunden, die in Frage kommen und die definitiv bezahlbar für mich sind, das Problem bei mir ist eher, dass ich momentan keinen Job habe. Da ich sowieso in eine neue Stadt einziehen werde, spielt es meiner Meinung nach keine große Rolle, ob ich einen Job habe oder nicht; schlussendlich werde ich diesen aufgrund des Umzuges aufgeben müssen.

Die Vermieter bzw. Makler geben ein großes Acht auf sowas (ob man einer Tätigkeit nachgeht oder nicht) und bei der Masse fällt man definitiv raus, da wollte ich mal fragen, ob es Möglichkeiten gibt, das irgendwie gerade zu biegen bei der Besichtigung bzw. spätestens bei der Mieterselbstauskunft?

Ich kann eine Vorleistung erbringen, d.h. die Miete für einige Monate vorstrecken, sollte es zu einer Einigung kommen. Ich weiß nicht, ob es angebracht ist, sowas dem Vermieter / Makler zu sagen.

Es handelt sich bei den rausgesuchten Wohnungen um Objekte, die im Notfall vom Jobcenter übernommen werden, da sie die Mindest-QM nicht überschreiten. In meinem Fall handelt es sich um Wohnungen mit maximal 55qm.

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