Darf das Jobcenter in diesem Fall meine Notlage ablehnen?

3 Antworten

im Mai den Antrag gestellt und leider immer noch keine Rückmeldung.

Dann solltest Du papierschriftlich den Bearbeitungsstatus zu Deinem Antrag erfragen.

Wenn Du eine schulische Ausbildung absolviert, hast Du ggf. Anspruch auf BAföG.

Wann wurde Bürgergeld beantragt?

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wiesel  26.09.2024, 08:37

An Agamemnon erinnere ich mich. Zahlen sind Schall und Rauch 😂

MagicInSpace 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 08:41

Habe ich bisher immer telefonisch erfragt und zweimal auch persönlich vor Ort gewesen. Es hieß immer, es sei noch in Bearbeitung etc.

Baföf habe ich auch beantragt. Das sogar zuerst, im April. Warte immer noch auf eine Antwort.

Bürgergeld im Mai beantragt. Man sagte mir vor Ort auch, dass es auf Bürgergeld hinauslaufen würde, da ich keinen Anspruch hätte auf ALG I. Das wollte ich nämlich ursprünglich beantragen.

DasOrakel  26.09.2024, 08:44
@MagicInSpace

Auf Arbeitslosengeld hat man grundsätzlich nur Anspruch, wenn man schon gearbeitet hat.

Ein halbes Jahr Bearbeitungszeit für Anträge auf Arbeitslosengeld, BAföG und Bürgergeld ist zu lang.

Ich würde Dir empfehlen, Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Hummingbird666  26.09.2024, 08:49
@MagicInSpace

Ich würde eine Beschwerde an die Geschäftsführung schreiben. Und eine Frist setzen zur Bearbeitung und Beantwortung.

Hi,

vermutlich hast du gar keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Grundsatz: kein Bürgergeld für Studierende und Schüler:innen. Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. So steht es im Gesetz (§ 7 Abs. 5 SGB II).
Wie kann das sein, dass man mich dazu auffordert auf mein „Vermögen“ zurückzugreifen? 

Wie kann es sein, dass du Geld vom Steuerzahler haben willst, wenn du selber genügend Geld hast, was du nutzen kannst.

Glaubst du nicht, ich würde auch lieber sparen - anstatt Steuern zu zahlen und damit das Bürgergeld zu finanzieren?


MagicInSpace 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 08:46

Interessante Interpretation. Beantwortet aber meine Frage nicht.

Hummingbird666  26.09.2024, 08:47

Soweit ich weiß, darf man Vermögen haben, nämlich 15.000 €, und das muß selbstverständlich nicht eingesetzt werden. Deine Antwort beantwortet die Frage überhaupt nicht und ist bloß ein Angriff auf jemanden in einer Notlage. Schäm dich!