Jobcenter und Datenschutz?
Darf das Jobcenter einen Vermieter kontaktieren, ohne mein Wissen? Da wird wohl seit Tagen versucht die Vermieter, meiner jetzigen Unterkunft, keine Wohnung, zu erreichen.. Ich habe dort Rechnungen eingereicht, wo das Jobcenter sich beteiligen könnte,aber ohne mein Wissen da den Vermieter zig mal anzurufen, das geht doch nicht, oder.?
3 Antworten
Ich habe dort Rechnungen eingereicht, wo das Jobcenter sich beteiligen könnte
Wenn die den Vermieter betreffen, dann dürfen die da natürlich nachfragen. Ich wüsste nicht, welches Deiner Rechte dadurch beeinträchtigt seine sollte.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung/Datenschutz ist dadurch durchaus beeinträchtigt und es bedarf einer Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO).
du darfst dem Jobcenter noch nichtmal mitteilen wer dein Vermieter ist ohne dessen Zustimmung (falls Vermieter eine privatperson). :-)
Wenn er Geld vom Amt bekommen will aufgrund von Rechnungen des Vermieters, der sicher auf den Belegen steht, warum nicht?
Das geht durchaus :)
Das Jobcenter will sich ggf. von der Korrektheit der Rechnugen überzeugen, bevor es zahlt.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Die Daten gehen wohl aus den eingereichten Unterlagen hervor. Damit verletzt das JC den Datenschutz nicht. Wenn wir unsere NK Abrechnung unserem Mieter zukommen lassen, der die beim JC vorlegt, dann steht auf dem Briefkopf auch unsere Anschrift.
da er aber konkret den Datenschutz anführt... weder darf der Vermieter dem Jobcenter die personenbezogenen Daten des Vermieters mitteilen ohne dessen genehmigung, wie anders rum das Jobcenter personenbezogene Daten des Bürgergeldempfängers an den vermieter (wobei ich da nicht weiß ob der Bürgergeldempfänger zustimmen muss für Leistungen)