Jobcenter und Datenschutz?

3 Antworten

Ich habe dort Rechnungen eingereicht, wo das Jobcenter sich beteiligen könnte

Wenn die den Vermieter betreffen, dann dürfen die da natürlich nachfragen. Ich wüsste nicht, welches Deiner Rechte dadurch beeinträchtigt seine sollte.


PlanckEinstein  26.09.2024, 12:59

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung/Datenschutz ist dadurch durchaus beeinträchtigt und es bedarf einer Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO).

du darfst dem Jobcenter noch nichtmal mitteilen wer dein Vermieter ist ohne dessen Zustimmung (falls Vermieter eine privatperson). :-)


superseegers  26.09.2024, 11:25

Wenn er Geld vom Amt bekommen will aufgrund von Rechnungen des Vermieters, der sicher auf den Belegen steht, warum nicht?

Das geht durchaus :)

Das Jobcenter will sich ggf. von der Korrektheit der Rechnugen überzeugen, bevor es zahlt.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

geheim007b  26.09.2024, 09:41

da er aber konkret den Datenschutz anführt... weder darf der Vermieter dem Jobcenter die personenbezogenen Daten des Vermieters mitteilen ohne dessen genehmigung, wie anders rum das Jobcenter personenbezogene Daten des Bürgergeldempfängers an den vermieter (wobei ich da nicht weiß ob der Bürgergeldempfänger zustimmen muss für Leistungen)

sassenach4u  26.09.2024, 11:27
@geheim007b

Die Daten gehen wohl aus den eingereichten Unterlagen hervor. Damit verletzt das JC den Datenschutz nicht. Wenn wir unsere NK Abrechnung unserem Mieter zukommen lassen, der die beim JC vorlegt, dann steht auf dem Briefkopf auch unsere Anschrift.