Wehrpflicht wieder einführen?
Laut #NDRfragt-Umfrage sehen die Befragten die Bundeswehr mehrheitlich nicht in der Lage, Deutschland gegen einen Angriff angemessen zu verteidigen. Es fehle demnach an Ausrüstung und Personal. Viele sind für die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

schreibt der NDR. Des Weiteren geht aus selbiger Umfrage hervor, dass sich 2/3 der Menschen die Wehrpflicht wieder zurück wünschen.

Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern 2011 ausgesetzt. Die Wehrpflicht galt dem Zwecke [m]ilitärische Verantwortung und das Engagement für demokratische Prinzipien sollten sich verbinden".

Im Grundgesetz steht unter Artikel 12a:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Die Verweigerung dessen kann zu einem Ersatzdienst verpflichten. Allerdings ist es klar eine Kann-Bestimmung. Die Wehrpflicht stellt allerdings auch eine Heterogenität sicher, und verhindert ein Auffangbecken für radikale Demokratiefeinde.

Die Bundeswehr ist personell nicht mehr gut aufgestellt. Im Falle eines Krieges kann sich Deutschland nicht ausreichend verteidigen, so die Meinung vieler Menschen.

Meine Fragen an euch:

  • Sollte die Wehrpflicht bzw. ersatzweise ein Zivildienst eingeführt werden?
  • Sollten, wenn die Wehrpflicht wieder inkrafttritt, auch Frauen zum Militär?
  • Sollte, wenn der Zivildienst wieder eingeführt wird, dieser auch von Frauen abgeleistet werden?
  • Sollte die Bundeswehr besser finanziert werden?

Quellen:

https://www.ndr.de/ndrfragt/Umfrage-zur-Bundeswehr-Mehrheit-will-die-Wehrpflicht-zurueck,wehrpflicht186.html

https://www.merkur.de/politik/wehrpflicht-pistorius-wehrdienst-bundeswehr-pro-kontra-vorteile-nachteile-armee-verteidigung-krieg-92704376.html

https://praxistipps.focus.de/kommt-die-wehrpflicht-zurueck-pro-und-contra-argumente_173891

Nein, die Wehrpflicht sollte nicht wieder inkrafttreten, weil. 56%
Ja, die Wehrpflicht sollte wieder inkrafttreten, weil... 36%
Es sollte stattdessen der Zivildienst eingeführt werden, weil... 8%
Ich bin zwiegespalten/keine Meinung... 0%
Andere Lösung: 0%
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Anzeige zurück ziehen?

Guten Tag, folgendes problem:

Bei meiner Mutter wurde geklaut und es war auf video (pberwachungskamera) man sah von den Tätern leider nur die Haare + ein tattoo sie ging damit direkt zur Polizei um es anzuzeigen. Ich bat sie mir das Video zu schicken und beschloss die Sache selbst in die Hand zu nehmen, da ich es so dreist Fande wie man meine Mutter bestehlen kann. Es klappte, ich hatte die Sachen direkt noch am selben Abend wieder dort wo sie vorher standen. Eine Entschuldigung um viele Ecken gab es dazu. Die Sache ist für meine Mutter und mich geklärt. Heute rief meine Mutter die Polizei an, um die Anzeige zurück zu ziehen, diese sagten allerdings das die das Ermittlungsverfahren nicht einstellen können. Meine Mutter ruft später nochmal an und versucht zumindest ein gutes Wort einzulegen.

meine Frage:

gibt es irgend einen Weg, wie man das Ermittlungsverfahren doch einstellen kann? Und auch wenn kicht, denkt ihr da wird noch etwas auf die Täter zu kommen, obwohl man sie ja eigendlich garnicht erkennt? Im solchen Fällen werden die Täter doch sowieso nie ermittelt? Von uns bekommen sie aufjedenfall keine Informationen.

Ich hatte versprochen, da ich der Meinung bin das Fehler passieren und ich damals nicht anders war, das die Anzeige fallen gelassen wird, ich würde gerne mein Wort halten.

(sry für den langen Text) vielen vielen dank im Voraus und liebe grüße 🫶🏻

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anordnung zum schutz vor gewalt, 18 obdachlos?

Obwohl ich als Junge Opfer von häuslicher Gewalt bin und meine Mutter mich ständig beleidigt und geschlagen hat, wurde ich aus meinem eigenen Zuhause verwiesen.

Ich habe zahlreiche Videomaterialien, die belegen, dass ich beleidigt und geschlagen wurde. In diesen Videos sieht man, wie an meinen Haaren gezogen wird, meine Mutter auf mich zurennt und Gegenstände gegen meinen Kopf wirft.

Am 5. Juli passierte das gleiche und ich entschied mich, die Polizei anzurufen. Ich habe meiner Mutter Bescheid gesagt, was ziemlich dumm war, weil sie zu ihrer Anwältin gerannt ist und den Vorfall verdreht hat, indem sie behauptete, ich hätte sie am Bauch getreten. In Wirklichkeit lag sie auf mir und zerrte mir das Handy aus der Hand, wodurch ich Wunden an den Händen bekam. Ich trat oder stieß sie nur weg, um mich zu verteidigen.

Jetzt bin ich obdachlos und verzweifelt. Ich habe ständig Selbstmordgedanken und kann es nicht fassen, dass man als Junge so wenige Rechte hat.

Was soll ich machen? Ich kann nicht mehr.

Zweimal kam die Polizei bereits vorher, und beim zweiten Mal belehrten sie meine Mutter und deuteten an, dass sie ein Problem bekommen würde, wenn sie mich rausschmeißen würde. Beim dritten Mal, als eine Strafanzeige erstattet wurde und andere Polizisten kamen, wurde ich jedoch gnadenlos rausgeworfen.

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Bundesverfassungsgericht wird nicht richtig geschützt?

Das was jetzt geändert werden soll ist doch etwas lückenhaft. Wieso wird nicht explizit ins Grundgesetz geschrieben dass es eine zwei Drittel Mehrheit braucht zur Wahl des Richters des Bundesverfassungsgerichts und wieso wird nicht extra ins Grundgesetz geschrieben dass wenn ein wahlorgan sein Wahlrecht nicht wahrnimmt dass es dann anders andere wahlorgan fällt das wird jetzt nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt aber nicht im Grundgesetz.

Ewig lange wird diskutiert dass man es ins Grundgesetz schreiben soll dass es nicht mit einfacher Mehrheit geändert werden kann und jetzt wird es wieder nur ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz geschrieben und kann somit mit einfacher Mehrheit geändert werden stattdessen soll im Grundgesetz nur die Öffnungsklausel erfolgen die die Möglichkeit im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorsieht aber wieso wird es denn nicht direkt ins Grundgesetz geschrieben?

"Hat das zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, keinen Nachfolger gewählt, kann sein Wahlrecht auch vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden."

"Durch Bundesgesetz kann vorgesehen werden, dass das Wahlrecht vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann, wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt."

Recht, Gesetz, Gericht, Gesetzeslage, Grundgesetz, Jura, Justiz, Bundesverfassungsgericht

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