Umgedichtetes Lied von Gigi D'Agostino ,,Ausländer raus": Ist das Singen dieses Textes von der Meinungsfreiheit gedeckt?

6 Antworten

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 festgestellt, dass Sprüche ähnlich wie "Ausländer raus" oder Rufe nach einer "Rückführung" von Ausländern etc. von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und keine Straftat darstellen (siehe 1 BvR 369/09, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04).

Zur Straftat (meist Volksverhetzung) wird es erst, wenn man diesen Menschen die Menschenwürde abspricht oder zu Gewalt etc. gegen diese Menschen aufstachelt was bei einer Forderung nach einer Abschiebung etc. erstmal nicht pauschal gegeben ist. Für die rechtliche Bewertung kommt es ganz maßgeblich auf den Kontext und das Umfeld an, in welchem die Aussagen getroffen wurden. Wieso man dieses höchstrichterliche Urteil hier ignoriert und manche die Faschlinformation verbreiten das wäre Volksverhetzung ist für mich nicht nachvollziehbar.

Es kommt aber natürlich auf den Einzelfall und die Begleitumstände an. Der bekannte Sylt-Vorfall ging ja deutlich über diese Sätze hinaus (Bezug auf Hitler etc.).

Du kannst es ausprobieren.

Empfehlenswert ist es keinesfalls.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nö. Was SIND die Rechten doch klebrig-versessen auf ihren Hass! Immer und immer wieder wollen sie dessen Anmutung testen, mit den verdrehtesten "Frage"stellungen ...


Hat doch bereits Solmecke ein Video dazu gemacht.


Lobsang2024 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:11

Keine Ahnung wer das ist. Ob irgendwer ein Video davon macht, ist mir relativ egal.

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