Anzeige zurück ziehen?
Guten Tag, folgendes problem:
Bei meiner Mutter wurde geklaut und es war auf video (pberwachungskamera) man sah von den Tätern leider nur die Haare + ein tattoo sie ging damit direkt zur Polizei um es anzuzeigen. Ich bat sie mir das Video zu schicken und beschloss die Sache selbst in die Hand zu nehmen, da ich es so dreist Fande wie man meine Mutter bestehlen kann. Es klappte, ich hatte die Sachen direkt noch am selben Abend wieder dort wo sie vorher standen. Eine Entschuldigung um viele Ecken gab es dazu. Die Sache ist für meine Mutter und mich geklärt. Heute rief meine Mutter die Polizei an, um die Anzeige zurück zu ziehen, diese sagten allerdings das die das Ermittlungsverfahren nicht einstellen können. Meine Mutter ruft später nochmal an und versucht zumindest ein gutes Wort einzulegen.
meine Frage:
gibt es irgend einen Weg, wie man das Ermittlungsverfahren doch einstellen kann? Und auch wenn kicht, denkt ihr da wird noch etwas auf die Täter zu kommen, obwohl man sie ja eigendlich garnicht erkennt? Im solchen Fällen werden die Täter doch sowieso nie ermittelt? Von uns bekommen sie aufjedenfall keine Informationen.
Ich hatte versprochen, da ich der Meinung bin das Fehler passieren und ich damals nicht anders war, das die Anzeige fallen gelassen wird, ich würde gerne mein Wort halten.
(sry für den langen Text) vielen vielen dank im Voraus und liebe grüße 🫶🏻
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Grundsätzlich kann der Geschädigte (deine Mutter) den Strafantrag zurückziehen. Der Strafantrag ist der Wunsch, dass die Tat strafrechtlich verfolgt wird. Die Strafanzeige, also die Meldung einer mutmaßlichen Straftat, kannst du nicht zurückziehen, weil die Polizei ja nicht einfach vergessen kann, dass du ihr etwas mitgeteilt hast. Wird der Strafantrag des Geschädigten zurückgezogen und es handelt sich nur um einen einfachen Diebstahl, wird das Ermittlungsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt. Vor allem wenn ihr mitteilt, dass die Sachen zurückgebracht wurden. Sollte der gute Mann mehr auf dem Kerbholz haben, kann die Staatsanwaltschaft aber auch entscheiden, dass sie Bock hat, ihm auf die Finger zu klopfen. Das ist dann wessen Schuld? Richtig! Nicht eure!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
Ich verstehe vielen Dank for die ausführliche Antwort. Einen schönen Abend
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
beschloss die Sache selbst in die Hand zu nehmen
Das war keine gute Idee.
Es sollte möglich sein, die Anzeige zurückzuziehen.
Möglichweise bekommst Du dann jedoch eine :D
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es klappte, ich hatte die Sachen direkt noch am selben Abend wieder dort wo sie vorher standen.
Da ein Dieb sein Diebesgut in der Regel nicht freiwillig zurückgibt, sollte man von der Anwendung illegaler Methoden ausgehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MonaLisa557/1708452762078_nmmslarge__0_0_518_518_9e97832af05362e06bcbba809563fd2c.jpg?v=1708452762000)
Normalerweise kann man Anzeigen auch wieder zurück ziehen, aber nur bis zu einer gewissen Grenze.
Wenn der Diebstahl bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dann wird schon von Staat selbst die Anzeige weiter verfolgt und es wird auch gegen den Willen deiner Mum ermittelt.
Das sind gesetzliche Vorgaben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Du kannst erklären, dass du als Geschädigter nicht mehr an der Verfolgung der Tat interessiert bist. Dann kann die Justiz das Verfahren möglicherweise (immer eine Einzelfallentscheidung) einstellen, z.b. wegen fehlen öffentlichen Interesses.
Allerdings kann die Polizei Diebstahlsanzeigen nicht einfach in die große Rundablage werfen. Sie hat jede Anzeige der Justiz vorzulegen die dann darüber entscheidet.
Dazu noch etwas "die Gegenstände standen wieder" ... in der Wohnung? Wurde eingebrochen, wurde etwas aufgebrochen oder ein Hindernis überwunden? Dann sieht das völlig anders aus. Dann wird es immer weitere Ermittlungen geben. Die Androhung der Strafe kannst du dir aus den §§ 243, 244 StGB zusammenlesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
Vielen Dank für die gute Antwort mit den andern konnte ich nichts anfangen.
Nein es wurde etwas aus dem „Vorgarten“ geklaut.
Liebe Grüße einen schönen Tag noch:))
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Du kannst das nicht machen, das muss deine Mutter machen
Noch etwas. Zaun im Vorgarten. Wenn er "klettern" muss, also nicht einfach kurz drüber gehen kann, ist es wahrscheinlich doch ein "Hindernis überwinden" im Sinne des 243 StGB. Wohnung wäre 244.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
as ist ein kleines Garten Tor die Tür also das Tor kann man ganz einfach öffnen. Wichtig zu erwähnen ist auch noch das das gestohlene nur 2 Stühle waren also geringen sach wert aber für meine Mutter hohen emotionalen Wert. (Ich weis echt nicht was die Diebe mit den Stühlen wollten😂) mir ging es einfach ums Prinzip und diese Dreistigkeit fremdes Eigentum zu stehen deswegen wollte ich unbedingt die Sache geklärt haben. Danke übrigens für ihre schlauen Antworten ich hoffe sie haben einen schönen Tag
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Da ist ein weiterer entscheidender Faktor dabei. Nennt sich "Diebstahl geringwertiger Sachen". Das wäre bei einem Wert von sagen wir zwischen max. 25 und 50 Euro ein Antragsdelikt und noch weniger Grund ein öffentliches Interesse anzunehmen. Das steht und fällt natürlich mit dem Zeitwert. Das kann ich nicht beurteilen. Nur als zusätzicher Hinweis.
Was ist ein Antragsdelikt:
https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten/antragsdelikte
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
Dankeschön für die Antwort das hilft mir weiter einen schönen Tag :)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BlackSoul818/1714862932464_nmmslarge__36_36_438_438_9ca20a3e72e3decbbaa22d439ac742f0.jpg?v=1714862933000)
Also weißt du wer das war und willst die Täter jetzt vor der Strafe schützen. Eine andere Erklärung gibt es dafür nicht. Vielleicht ein Verwandter oder Freund. Das denkt sich auch die Polizei
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
Ich Habe das was ich wollte, die Sachen zurück und eine Entschuldigung. Wie gesagt jeder macht Fehler und deswegen möchte ich nicht das die jetzt noch mehr betraft werden
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BlackSoul818/1714862932464_nmmslarge__36_36_438_438_9ca20a3e72e3decbbaa22d439ac742f0.jpg?v=1714862933000)
Dann hättest du erst alleine das klären sollen und nicht die Polizei einschalten. Du hast den Stein jetzt ins Laufen gebracht. Du kannst den Tätern auch raten sich freiwillig zu stellen, das wird die Strafe mildern aber macht ihr ja auch nicht. Es hat sich für euch erledigt aber die können auch weitere Diebstähle begangen haben und für andere ist das nicht geklärt. Es geht ja nicht nur um euch eventuell.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
Ich wusste doch garnichts von den Diebstahl meine Mutter hat mir das nachdem sie die angezeigt hat gesagt. Oberer antwortet sagte es ist möglich das sie es von sich aus einstellen. Ich bin mir übrigens sehr sicher das die nicht mehr klauen werden das war denen eine Lehre. Persönlich mit mir haben die ja auch keinen Kontakt aufgenommen die haben sich über viele Ecken hinweg entschuldigt das bedeutet ich weis auch nicht wer das ist. (Könnte ich natürlich herausfinden aber für mich ist die Sache gegessen.) Die Polizei wird dich sowieso die Täter niemals von alleine ermitteln können also wird das Verfahren sowieso eingestellt wie bei den meisten Diebstählen oder? Und danke für ihre Antwort einen schönen Tag noch ❤️
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BlackSoul818/1714862932464_nmmslarge__36_36_438_438_9ca20a3e72e3decbbaa22d439ac742f0.jpg?v=1714862933000)
Hm, weiß ich nicht. Na wenn sie nicht weiter kommen, müssen sie ja einstellen aber ich denke sie überprüfen ob es Verbindungen zu anderen Diebstähle gibt oder Verhaltensweisen bestimmter Täter, die so eine bestimmte Handschrift hinterlassen und schon mal auffällig waren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BaoaB/1720275803892_nmmslarge__0_179_1536_1536_b83fc5f8e2d38031622ae871ab12d354.jpg?v=1720275804000)
Warum war das keine gute Idee? 😂 habe weder Bilder veröffentlicht noch gedroht es lief alles ruhig ab